Im Rahmen einer Kapitalerhöhung will sich Lufthansa insgesamt 2,1 Milliarden Euro organisieren. Der Vorstand fasste am Sonntag mit Zustimmung des Aufsichtsrats den entsprechenden Beschluss.
Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.530.221.624,32 Euro, eingeteilt in 597.742.822 Aktien, soll durch Ausgabe von 597.742.822 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden.
Der voraussichtliche Bruttoemissionserlös wird 2.140 Mio. Euro betragen. Der Bezugspreis von 3,58 Euro je Neuer Aktie entspricht einem Abschlag von 39,3% auf den TERP (theoretical ex-rights price). Das Bezugsverhältnis beträgt 1:1. Die neuen Aktien sollen Aktionären während der Bezugsfrist voraussichtlich vom 22. September 2021 bis zum 5. Oktober 2021 angeboten werden. Der Bezugsrechtshandel beginnt voraussichtlich am 22. September 2021 und endet am 30. September 2021.
Die Kapitalerhöhung wird von einem Konsortium aus 14 Banken vollständig garantiert. Darüber hinaus haben mehrere von BlackRock, Inc. verwaltete Investmentfonds einen Sub-Underwriting-Vertrag über insgesamt 300 Mio. EUR abgeschlossen und sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte in vollem Umfang auszuüben. Ebenso haben sich alle Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bereit erklärt, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und Bezugsrechte für die jeweils gehaltenen Aktien vollständig auszuüben.
Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis des Konzerns. Die Gesellschaft wird den Nettoerlös zur Rückzahlung der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) in Höhe von 1,5 Mrd. EUR verwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt außerdem, die Stille Einlage II in Höhe von 1 Mrd. EUR bis Ende 2021 vollständig zurückzuzahlen und den nicht in Anspruch genommenen Teil der Stillen Einlage I ebenfalls bis Ende 2021 zu kündigen.
Der WSF, der gegenwärtig 15,94 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft hält, hat sich verpflichtet, frühestens sechs Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung mit der Veräußerung seiner Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zu beginnen, falls der WSF an der Kapitalerhöhung teilnimmt. In diesem Fall muss die Veräußerung spätestens 24 Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung abgeschlossen sein, vorausgesetzt, die Gesellschaft zahlt die Stillen Einlagen I und II wie geplant zurück.