Deutschland wird ab 1. Juli 2021 das bisherige System der Reisewarnungen neugestalten. Künftig wird man nicht mehr pauschal von touristischen Reisen abraten, sondern die „abschreckende“ Warnung nur noch dann aussprechen, wenn die Siebentagesinzidenz über 200 liegt.
Momentan spricht Deutschlands Bundesregierung Reisewarnungen ab einer Siebentagesinzidenz von 50 aus, wobei man sich mit der Aufhebung gelegentlich viel Zeit lässt. Zuletzt wurde unter anderem ganz Österreich von der „roten Liste“ gestrichen.
Von der Änderung nicht betroffen sind Gebiete und Staaten, die seitens des staatlichen Robert-Koch-Instituts als so genannte Virusvariantengebiete definiert sind. Für diese wird auch dann eine Reisewarnung ausgesprochen, wenn die Siebentagesinzidenz unter 200 pro 100.000 Einwohner liegt.
Letztlich hat die Änderung sowohl für Inhaber von Reiseversicherungen als auch für Pauschalreisende Konsequenzen: Viele Assekuranzen gewähren keinen Deckungsschutz, wenn für den Zielstaat seitens der deutschen Bundesregierung eine Reisewarnung ausgesprochen ist. Die Änderung hat zur Folge, dass für etwa 100 Länder keine solche mehr bestehen wird, weshalb die Versicherungen sich nicht mehr auf diesen Ausschlussgrund berufen können.
Bei Pauschalreisenden ist die Konsequenz eher ungemütlich, denn beim Vorliegen einer Reisewarnung können Reisende im Regelfall kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten. Der Wegfall der Maßnahme der Regierung führt dazu, dass kurzfristiges Stornierungen unter Berufung auf die Reisewarnung nicht mehr kostenfrei möglich sein wird, da es für viele Länder ab 1. Juli 2021 keine solche mehr geben wird.