Ab Freitag: Österreich startet verpflichtende Online-Einreiseanmeldung

Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).
Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).

Ab Freitag: Österreich startet verpflichtende Online-Einreiseanmeldung

Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).
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Am Freitag, den 15. Jänner 2021, führt Österreich eine verpflichtende Einreise-Voranmeldung ein. Diese muss über das Internet getätigt werden und nennt sich in der österreichischen Amtssprache „Pre-Travel-Clearance“. Diese muss von jedem Reisenden, unabhängig davon, ob man aus einem „Risikogebiet“ kommt oder nicht, ausgefüllt werden.

Bei der Einreise nach Österreich ist dann eine Sendebestätigung, die man nach dem elektronischen Abschicken des Formulars erhält, in Papierform oder auf einem Smartphone bzw. Tablet-PC mitzuführen und auf Verlangen eines Kontrollorgans vorzuweisen. Ob es Strafen bei Missachtung gibt, ist noch unklar.

Die Regierung führt die „Voranmeldung“ offiziell zur Verbesserung des so genannten Contact-Tracings ein. Man hofft aber eher darauf, dass man im Luftverkehr Personen, die aus einem „Risikogebiet“ kommen, aber in einem „Nicht-Risikoland“ umgestiegen sind, ausfindig machen zu können, um diese in Quarantäne stecken zu können. Da setzt die Regierung aber voraus, dass die Einreisewilligen ehrliche Angaben machen, denn defacto lässt es sich insbesondere innerhalb der Schengenregion mangels Passstempel nur schwer kontrollieren, ob die Person auch tatsächlich mindestens zehn Tage lang in einem „Nicht-Risikoland“ war.

Auswahlmenü der Online-Einreiseanmeldung (Screenshot).

Die Bestimmungen, die am 19. Dezember 2020 in Kraft getreten sind, sollen unverändert bleiben. Die Regierung unter Führung von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat also erneut die Bevölkerung belogen, denn zugesichert wurde, dass die Zwangsquarantäne nur während der Weihnachtszeit bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten soll. Davon ist nun keine Rede mehr und war es übrigens auch in Form der Verordnung nie. Man will auch Länder wie Irland und Uruguay von der Liste der „sicheren Staaten“ schmeißen. Im Gegenzug sollen aber Griechenland und Singapur hinzugefügt werden.

Die Verordnung ist seitens Bundesminister Rudolf Anschober noch nicht herausgegeben worden. Offen ist nämlich noch, ob das „deutsche Modell“ erneut kopiert wird und somit eine doppelte Testung eingeführt wird. Das würde bedeuten, dass bei der Einreise ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden muss, anschließend eine zehntätige Quarantäne angetreten werden muss, die frühestens nach zehn Tagen mittels einer negativen PCR- oder Antigentestung beendet werden kann. Der momentane Stand ist, dass nur das „Freitesten“ nach fünf Tagen „verlangt“ wird.

Ein Indiz dafür, dass eine Testvorlage-Pflicht kommen wird: Geschäftsreisen sollen ohne Quarantäne möglich sein. Bereits bei der Online-Reiseregistrierung kann der negative Antigen- oder PCR-Befund hochgeladen werden. Somit sind die technischen Voraussetzungen auch bereits für alle anderen Personen vorhanden. Unklar ist auch: Wenn zum Zeitpunkt der Einreiseanmeldung der Befund noch gar nicht zugestellt wurde, wird dieser dann auch in Papierform anerkannt? Weiters: Welche Behörden erhalten Zugriff auf die Einreisedaten und den gegebenenfalls hochgeladenen Testbefund?

Vorgesehen sind – wie bisher auch – einige Ausnahmen. Zu den privilegierten Personengruppen zählen beispielsweise Pendler, Transitreisende und unaufschiebbare Angelegenheiten wie gerichtliche Ladungen oder Begräbnisse. Die genaue Ausgestaltung steht allerdings noch nicht fest. In den nächsten Tagen will Anschober (Grüne) seine neueste Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Das Formular steht unter diesem Link zur Verfügung. Anschließend muss in der Suchbox das Wort „Einreise“ eingeben werden. Dann steht das „Pre-Travel-Clearance-Formular“ in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

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