Ab Mittwoch: Österreich bannt Südafrika-Flüge

Sonnenaufgang am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Robert Spohr).
Sonnenaufgang am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Robert Spohr).

Ab Mittwoch: Österreich bannt Südafrika-Flüge

Sonnenaufgang am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Robert Spohr).
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Die österreichische Regierung untersagt ab Mittwoch auch Passagierflüge, die in Südafrika gestartet sind. Betroffen ist als derzeit einziger Nonstop-Anbieter defacto nur Austrian Airlines. Das Flugverbot für Verbindungen aus dem Vereinigten Königreich bleibt unverändert aufrecht. Dies geht aus dem NOTAM A3653/20 hervor.

Entgegen der Ankündigung von Außenminister Alexander Schallenberg, dass keine weiteren Landeverbote ausgesprochen werden sollen, bedient sich nun die österreichische Regierung wieder dem Bann von Nonstop-Flügen. Verbindungen mit Umstieg, beispielsweise in Istanbul, Dubai oder an anderen Drehkreuzen, sind vom Verbot nicht erfasst und können weiterhin angeboten werden. Dies führt den Bann ad absurdum, da sich Passagiere, die betroffen sind und tatsächlich fliegen wollen, dann einfach auf eine indirekte Flugverbindung umbuchen lassen.

Aus Deutschland und der Schweiz soll ein gewisser Druck auf Österreich gekommen sein, denn die Lufthansa Group buchte dem Vernehmen nach im großen Stil Passagiere, die aus Südafrika nach Deutschland oder in die Schweiz reisen wollten, auf Kapstadt-Wien, durchgeführt von Austrian Airlines um. Von der österreichischen Bundeshauptstadt aus gibt es konzerneigene Anschlüsse in die beiden Nachbarländer. Das deutsche Magazin “Der Spiegel” berichtet, dass so viele Personen über dieses “Schlupfloch” von Südafrika nach Deutschland einreisen konnten. Offenbar intervenierte die deutsche Regierung in Wien und diese gab nach.

In Südafrika wurde kurz vor Weihnachten ebenfalls eine Mutation des Coronavirus festgestellt. Angeblich soll es sich um selbige wie im Vereinigten Königreich handeln. Deutschland verhängte am 22. Dezember 2020 auch ein Landeverbot für Passagierflüge, die in Südafrika gestartet sind. Ohne Fluggäste oder nur mit Fracht beladen dürfen die Maschinen weiterhin in Deutschland bzw. ab Mittwoch auch in Österreich landen. Nähere einzelheiten zu den Ausnahmen im nachstehenden NOTAM, das die Republik Österreich herausgegeben hat:

“A3653/20 – COVID-19 / SARS-COV-2: FLIGHT RESTRICTIONS.

0) CHANGE-LOG

0.1) VALIDITY EXTENDED

0.2) STATE LIST IN 1) REVISED.

1) ACCORDING TO PARA 25 EPIDEMIC ACT 1950 FLIGHTS FROM

1. UNITED KINGDOM

2. SOUTH AFRICA (FROM 2012300000 CET)

ARE PROHIBITED TO LAND AT FIR LOVV..

2) EXEMPTED ARE: FLIGHTS IN THE INTEREST OF THE REPUBLIC OF AUSTRIA, CARGO FLIGHTS, EMERGENCY FLIGHTS, AMBULANCE FLIGHTS, FERRY FLIGHTS, REPATRIATION FLIGHTS, FLIGHTS TO TRANSPORT SEASONAL WORKERS IN THE AGRICULTURAL OR FORESTRY SECTOR AS WELL AS NURSING AND HEALTH PERSONNEL.

3) INQUIRIES REGARDING EXEMPTIONS PPR 72 HOURS BEFORE ETD AT AACCC(AT)BMK.GV.AT.

4) EXEMPTIONS TO THIS PROHIBITATION OF LANDINGS DO NOT RELEASE PAX FROM ANY ENTRY REQUIREMENTS. 

28 DEC 21:34 2020 UNTIL 10 JAN 23:59 2021. CREATED: 28 DEC 21:36 2020″

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