Ab Samstag: Deutschland bannt Flüge aus fünf Staaten

Foto: Jan Gruber
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Luftfahrt-, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen ist es ab Samstag untersagt Passagiere aus Irland, Portugal, Südafrika, Brasilien und dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. Am Sonntag kommen noch Lesotho und Eswatini dazu.

Die deutsche Bundesregierung spricht diesen Bann vorerst bis inklusive 17. Feber 2021 aus, wobei eine Verlängerung möglich ist. Ausnahmen sind beispielsweise für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik, Auslandsdeutsche, Transitreisende und Warenverkehr vorgesehen.

Für Lufthansa bedeutet das, dass aus den betroffenen Ländern keine Point-to-Point-Beförderung nach Deutschland erfolgen darf. Umsteiger dürfen allerdings weiterhin zu einem beliebigen deutschen Airport gebracht werden, wenn diese formell nicht einreisen, sondern sich aufgrund dies Flugzeugwechsels im Transit befinden. Momentan bietet der Kranich rund 55 Flüge pro Woche in die betroffenen Staaten, sofern diese im Streckennetz enthalten sind, an. Mit einer kurzfristigen Reduktion ist zu rechnen. Die Regierung prüft derzeit auch, ob Rückholer-Charterflüge für deutsche Staatsbürger, die in den gebannten Staaten „festsitzen“ werden, organisiert werden. Dies würde allerdings nur dann erfolgen, wenn die Routen eingestellt werden.

Deutschland ignoriert taggleiche Einigung auf EU-Ebene

Bemerkenswert an der Vorgehensweise ist, dass sich die 27 EU-Botschafter am Freitag auf einheitliche, aber striktere Einreiserichtlinien geeinigt haben. So sollen Flug- und Einreiseverbote die Ausnahme sein und die Vorlage von Testbefunden nur in der Kategorie „dunkelrot“ erforderlich sein. Deutschland macht jedoch am gleichen Tag einen Alleingang und bannt mit Portugal und Irland auch Mitglieder der Europäischen Union.

Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) doktert derzeit ebenfalls an neuen Einreisebestimmungen. Der erste Entwurf stieß auf erhebliche Kritik seitens des Bundeslands Kärnten. Vorgesehen war, dass Pendler jeden Tag einen frischen negativen Testbefund vorweisen müssen. Nun soll die Verordnung überarbeitet werden, doch fix ist, dass sie nicht am Montag in Kraft treten wird. Dem Vernehmen nach sollen künftig alle Personen, die aus „Risikogebieten“ einreisen wollen, einen negativen Testbefund vorlegen müssen. An der Quarantäne soll nicht gerüttelt werden.

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