Im Vorjahr baute der Flughafen Paderborn im Zuge des Insolvenzverfahrens zahlreiche Mitarbeiter ab. Viele zogen vor das das Arbeitsgericht und nun liegen die ersten beiden Urteile vor. Die Kündigungen wurden gekippt.
Unter anderem entschied der Senat, dass die Fristen nicht eingehalten wurden. Daher sollen die ausgesprochenen Kündigungen in den beiden konkreten Fällen unwirksam sein. Weitere Urteile sollen am 8. Oktober 2021 verkündet werden, wobei der Ausgang noch völlig offen ist.
Die am Montag vom Arbeitsgericht Paderborn verkündeten Entscheidungen in zwei Einzelfällen sind noch nicht rechtskräftig. Der Flughafen hat die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen und somit vor die nächsthöhere Instanz zu ziehen.