Argentinien öffnet sich ab 1. Oktober 2021 schrittweise

Flagge von Argentinien (Foto: Unsplash/Angelica Reyes).
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Argentinien öffnet sich ab 1. Oktober 2021 schrittweise

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Ab 1. Oktober 2021 kommt des in Argentinien zu weitgehenden Lockerungen hinsichtlich der Einreise. Auch teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen ohne große Menschenansammlungen aufgehoben wird.

Man begründet die Entscheidung damit, dass die Durchimpfung weit fortgeschritten ist und die Anzahl der täglichen Neuinfektionen stark rückläufig ist. Allerdings ist die Einreise vorerst nur aus den Nachbarländern kommend gelockert.

Die Regierung teilte dazu mit, dass bereits ab 24. September 2021 Staatsbürger und Personen mit Aufenthalts- bzw. Arbeitstitel wieder ohne Quarantäne nach Argentinien einreisen können. Ab 1. Oktober 2021 öffnet man sich auch gegenüber Nachbarländern, wobei mit diesen so genannte “Safe Travel Corridors” geschaffen werden. Es wird tägliche Einreisequoten geben.

Argentinien will die Auswirkungen während dem Oktober 2021 beobachten und dann entscheiden, ob die Grenzen ab 1. November 2021 auch für Personen, die aus anderen Staaten kommen, freigegeben werden. Jedenfalls sollen die Quoten dann erhöht werden, jedoch behält man sich eine Rücknahme vor falls es zu stark steigenden Neuinfektionen kommen sollte.

Unabhängig davon schreibt Argentinien vor, dass man vollständig gegen Covid-19 geimpft sein muss. Die letzte notwendige Dosis muss mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Weiters muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Argentinien muss frühestens fünf und spätestens sieben Tage ein weiterer PCR-Test absolviert werden. Geimpfte sind von der Quarantäne ausgenommen.

Ungeimpfte dürften zwar ebenfalls einreisen, haben jedoch eine Absonderung anzutreten. Beim Grenzübertritt kann dann zusätzlich das Absolvieren eines Antigen-Schnelltests verlangt werden. Am siebenten Tag der Quarantäne ist ein PCR-Test zu machen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Minderjährige, so dass es für diese keine Ausnahme von der Absonderung gibt, es sei denn sie sind vollständig gegen Covid-19 geimpft.

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