Mietwägen: Darauf kommt es an!

Ein Mietauto am Urlaubs- oder Geschäftsreiseort ist für viele sehr wichtig und manchmal auch unerlässlich. Doch immer wieder fangen die Probleme schon bei der Abholung des Wagens an und bei der Rückgabe und sogar danach kann es Ärger geben. Aviation.Direct hat die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten, zusammengefasst.

Das wichtigste vorab: Bei den meisten Anbietern müssen Sie eine Kaution mit Ihrer Kreditkarte hinterlegen. Falls Sie keine haben, erkundigen Sie sich vor der Buchung nach Alternativen. Manchmal werden auch Debit-Karten (Debit Mastercard, Visa Debit) oder sogar Bargeld akzeptiert.

Worauf ist bei der Buchung zu achten?

Bei der Buchung lauern schon die ersten Fallen, denn es tummeln sich im Internet viele Vermittler, die tolle Leistungen versprechen und manche suggerieren sogar, dass sie selbst Vermieter wären. In Wahrheit ist man als Vermittler tätig und die Versicherungsleistungen stammen dann nicht vom Leistungsträger selbst, sondern vom Vermittler. Das kann bei der Abholung zu Überraschungen und in manchen Ländern sogar zu Abzockversuchen führen. Wenn Sie sich für ein Angebot eines Vermittlers entscheiden sollten, fragen Sie diesen wie im Falle des Falles die Schadensregulierung abläuft.

Bei einer Direktbuchung beim Vermieter haben Sie nur diesen als Ansprechpartner und eine „Zwischeninstanz“ ist ausgeschaltet. Sie können das gewünschte Versicherungspaket gleich online auswählen und vermeiden damit lästige Verkaufsversuche am Counter. Buchen Sie nach Möglichkeit immer Tarife, die Sie auch kurzfristig stornieren können und erst bei der Abholung am Schalter bezahlen müssen.

Wie läuft das mit der Kaution?

Beachten Sie, dass Sie im Regelfall auch dann, wenn Sie bereits an einen Vermittler oder den Vermieter den kompletten Mietpreis im Voraus bezahlt haben, vor Ort beim Leistungsträger eine Kaution hinterlegen müssen. Diese wird so gut wie immer auf Ihrer Kreditkarte blockiert. Sie sollten sich also erkundigen wie hoch die Sicherheitsleistung ist und darauf achten, dass Ihr Verfügungsrahmen für die Kaution und den Mietpreis ausreichend ist. Je nach Anbieter variiert die Höhe der Sicherheitsleistung enorm und bei höherklassigen Fahrzeugen kann diese schnell mehrere tausende Euro betragen.

Manche Autovermieter sind bei der Akzeptanz von Kreditkarten sehr strikt. So werden oftmals nur „echte Kreditkarten“ mit Hochprägung angenommen und Debitkarten nicht akzeptiert. Prepaid-Karten nimmt so gut wie kein Vermieter. Bei kleineren Anbietern besteht manchmal auch die Möglichkeit, dass Sie Kaution und Mietpreis in bar bezahlen können. Dies könnte eine Alternative für Sie sein, wenn Sie keine Kreditkarte haben. Klären Sie das aber noch vor der Buchung ab.

Woran erkenne ich, ob ich eine Kreditkarte oder eine Debitkarte habe?

Debitkarten belasten Ihr Girokonto sofort. Bei Kreditkarten erhalten Sie einmal pro Monat eine Rechnung, die Sie dann überweisen müssen oder aber diese mittels SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wird. Auf Debit-Karten befindet sich im Regelfall der Aufdruck „Debit“ und bei Kredit-Karten der Vermerk „Credit“. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Bank nach. Diese ist der beste Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Karte.

Anzumerken ist, dass es bei Debit Mastercard und Visa Debit technisch möglich ist Kautionen zu blockieren. Das Geld fehlt Ihnen dann aber temporär auf Ihrem Girokonto. Denken Sie daran. Bei Kreditkarten können Sie den für die Kaution blockierten Teil des Verfügungsrahmens für die Dauer der Miete nicht nutzen.

Wie ist das mit dem Selbstbehalt, wenn es kracht?

Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, den Sie sich unbedingt zu Herzen nehmen sollten. Wenn Sie nicht über eine Kreditkarte oder einen Vermittler eine Versicherung haben, die im Schadenfall alle Kosten trägt, sollten Sie eine Variante mit einem möglichst niedrigen Selbstbehalt wählen. Wenn möglich, setzen Sie diesen auf 0,0 Euro. Das kann manchmal ins Geld gehen, aber bedenken Sie: Auch ein kleiner Kratzer kann Sie schnell viel Geld kosten und gerade im Ausland, wenn man nicht ortskundig ist, kann eine kleine Unachtsamkeit passieren.

Sie müssen dem Autovermieter Schäden ersetzen. Der Selbstbehalt ist die Höhe der Summe bis zu der Sie maximal bezahlen müssen. Wenn Sie diesen gegen Gebühr auf 0,0 Euro setzen, müssen Sie auch im Falle eines Totalschadens – außer Sie fahren das Auto mit purer Absicht zu Schrott – nichts bezahlen. Andernfalls wird Ihre Kaution mit dem Schaden verrechnet. Andere Anbieter schicken Ihnen nachträglich eine Rechnung, die Sie überweisen müssen.

Denken Sie daran: Es gilt immer das nationale Recht jenes Staats, in dem Sie das Auto mieten. Das kann sich massiv von Ihrem Heimatland unterscheiden. Lieber ein bisschen mehr Geld für einen niedrigen Selbstbehalt ausgeben und im Worst-Case keine Sorgen haben.

Worauf sollte bei der Übernahme des Autos geachtet werden?

Kontrollieren Sie den Wagen genau auf etwaige Schäden und sollten Sie welche finden, die nicht auf Ihrem Mietvertrag vermerkt sind, gehen Sie sofort zum Schalter und bitten einen Mitarbeiter, das er mit Ihnen gemeinsam den Schaden einträgt und dies mit seiner Unterschrift und seinem Namen bestätigt. Alternativ kann der Rental Agent auch den Firmenstempel und seine Unterschrift anbringen.

Wer darf den Mietwagen eigentlich lenken?

Theoretisch jeder, der einen gültigen Führerschein hat. Aber: Achten Sie darauf was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbaren. Die meisten Anbieter haben Regelungen, die explizit vorschreiben, dass nur Sie den Wagen lenken dürfen. Haben Sie einen oder mehrere Mitreisende, die ebenfalls hinter dem Lenkrad sitzen wollen, lassen Sie diese in den Mietvertrag eintragen. Dafür kann eine Gebühr anfallen. Tipp: Fragen Sie am Schalter wie das geregelt ist und lassen Sie alle Fahrer eintragen. Andernfalls kann es im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Worauf muss ich bei der Verwendung des Fahrzeugs achten?

Gehen Sie mit dem Auto sorgsam um und vermeiden Sie Strafzettel. Viele Anbieter verlangen eine Gebühr, wenn Sie zu schnell gefahren sind oder falsch geparkt haben und Ihnen die „Knöllchen“ zugeschickt werden müssen. Glauben Sie ja nicht, dass die ausländischen Behörden nicht an Sie herankommen. Die Vermieter sind verpflichtet Ihre Daten bekanntzugeben und über Amtshilfeabkommen kann es Ihnen passieren, dass das örtliche Gericht oder die örtliche Polizei bei Ihnen zu Hause dann die ausländische Strafe eintreibt.

Behandeln Sie den Wagen einfach so als ob es Ihr eigenes Auto wäre und geben Sie diesen nicht total verdreckt zurück. Die Endreinigung ist zwar im Regelfall inklusive, aber wenn Sie ein total vermülltes und übermäßig verschmutztes Auto zurückgeben, müssen Sie dafür den Mehraufwand auch bezahlen.

Behalten Sie die Papiere des Fahrzeugs und den Schlüssel bei sich. Falls der Wagen gestohlen wird und Sie weder Schlüssel noch Papiere haben, dann wird es richtig schwierig. Natürlich ist es etwas anderes, wenn Sie überfallen werden.

In jedem Fall, egal ob Unfall, Diebstahl oder gar Überfall: Schalten Sie die lokale Polizei ein, lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen und übergeben Sie dieses dem Vermieter. Tipp: machen Sie sich für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie oder ein Foto mit dem Handy.

Worauf ist bei der Rückgabe zu achten?

Geben Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit an einen Mitarbeiter zurück und lassen Sie dieses von ihm kontrollieren. Falls dieser Ihnen kein Rückgabeprotokoll aushändigt, verlangen Sie dieses. Wenn neue Schäden festgestellt werden, machen Sie sich für Ihre Dokumentation Fotos. Das Rückgabeprotokoll, auf dem vermerkt ist, dass kein Schaden festgestellt wurde, kann für Sie später noch sehr wichtig sein.

Fragen Sie gleich auch nach der Rückgabe oder Freigabe der Kaution nach. Bei großen Anbietern geschieht dies meistens vollautomatisch, bei kleineren wird Ihre Karte nochmals durchgezogen und Sie erhalten einen Beleg, auf dem die Gutschrift auf Ihrer Karte dokumentiert ist. Haben Sie eine Barkaution hinterlegt? Verlangen Sie nun Ihr Geld zurück, das Sie normalerweise dann auch wieder cash ausgehändigt bekommen.

Kein Schaden festgestellt und ein paar Monate später wird Geld für einen angeblichen Schaden eingefordert. Was soll das?

Leider ist es eine Masche vieler großer Autovermieter, dass wenn ein Schaden bemerkt wird und man nicht genau weiß wer es war, dass dann allen möglichen Kunden, die das Auto hatten mal eine Zahlungsaufforderung geschickt wird oder in ganz unverschämten Fällen sogar einfach die Kreditkarte belastet wird.

 

Legen Sie Widerspruch gegen die Forderung ein und legen Sie eine Kopie oder einen Scan des Rückgabeprotokolls, das Sie entlastet bei. Die Anbieter lassen dann die Forderung schnell fallen. Sollte Ihre Kreditkarte belastet worden sein, fordern Sie die den Vermieter zu Rückzahlung auf. Sollte dieser das nicht tun, kontaktieren Sie Ihre Bank und verlangen ein Chargeback.