Die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook zeigte in Deutschland eine Schwachstelle im Pauschalreisegesetz auf, denn die Haftung des Versicherers war aus gesetzlichen Gründen mit 100 Millionen Euro beschränkt. Nun beschloss der Bundestag in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine neue Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen.
Deutschland hatte die EU-Verordnung mangelhaft umgesetzt, denn man hatte nicht damit gerechnet, dass es zu einer Großinsolvenz, die die maximale Haftungssumme von 100 Millionen Euro überschreitet, kommen wird. Im Nachgang der Thomas-Cook-Pleite entschädigte die Bundesrepublik Deutschland Reisende, die sonst leer ausgegangen wären. Das aber nicht ganz freiwillig, denn erst nachdem zahlreiche Anwälte Amtshaftungsklagen angekündigten hatten, lenkte die Regierung ein.
Neu wird ein Reiseabsicherungsfonds geschaffen. Bei diesem müssen die Tour Operator bis Anfang November 2022 rund fünf Prozent ihres Umsatzes hinterlegen. Je nach Marktentwicklung soll dieser Prozentsatz auf bis zu sieben Prozent erhöht werden. Der Fonds soll bis zum 31. Oktober 2027 mit 750 Millionen Euro gefüllt werden. Bis dahin haftet der Staat vollständig für Insolvenzschäden, die den Inhalt das Fonds übersteigen würden.
Kleinere Tour Operator können sich auch weiterhin anderweitig absichern. Bis zehn Millionen Euro Jahresumsatz genügen eine Bankbürgschaft oder eine entsprechende Versicherung. Bei Kleinstveranstaltern bis drei Millionen Euro Jahresumsatz wird die Haftung gar auf nur eine Million Euro beschränkt.