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Einigung: Flugbegleiter-Streik bei Tap abgesagt

Quasi in letzter Minute wurde ein siebentägiger Streik des Kabinenpersonals der Tap Air Portugal abgesagt. Die Gewerkschaft SNPVAC teilte mit, dass die Arbeitsniederlegungen nicht stattfinden werden, da man vom Arbeitgeber ein stark nachgebessertes Angebot erhalten habe, das auf einer kurzfristig einberufenen Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit angenommen wurde. Zuvor waren die Fronten zwischen den beiden Tarifparteien verhärtet. Die Arbeitnehmervertreter hatten einen einwöchigen Streik, der ab Mittwoch, den 25. Jänner 2023 über die Bühne gehen sollte, angekündigt. Die betroffene Airline teilte kurz darauf mit, dass man 1.316 Flüge absagen muss. Dazu wird es nicht kommen, weil man sich geeinigt hat. Ricardo Penarroias, Vorsitzender der Gewerkschaft SNPVAC, erklärte, dass sich beide Seiten massiv angenähert hätten und Zugeständnisse gemacht haben. Der Kompromiss, auf den man sich geeinigt hat, soll sowohl für die Beschäftigten als auch das Unternehmen zufriedenstellend sein. Die Grundlage für den angekündigten Streik wäre somit entfallen.

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Streik am BER: Diese Rechte stehen Passagieren zu

Die Gewerkschaft Verdi kündigt einen Streik der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am deutschen Hauptstadtflughafen BER für kommenden Mittwoch, den 25. Januar, an. Verdi rechnet mit einer hohen Beteiligung. Wahrscheinlich kommt es zu massiven Einschränkungen des Flugverkehrs von und nach Berlin. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben. Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen „Durch den Warnstreik werden mehrere tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Betroffene haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Außerdem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.” Anspruch auf Entschädigungszahlung ist bei Flughafenpersonal

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Ryanair-Sommerflugplan ab Wien: Weniger Destinationen, aber mehr Flüge

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird im Sommerflugplan 2023 insgesamt 75 Strecken ab Wien-Schwechat anbieten. Eigenen Angaben nach erhöht man auf rund 30 Routen die Frequenzen. Allerdings stellt der Lowcoster auch einige Verbindungen ein. Als „neue Strecken“ präsentierte Ryanair-Group-Chef Michael O’Leary so ganz und gar keine Neuigkeiten, denn Helsinki, Kopenhagen und Tuzla stellte man als neue Routen vor. Die drei Ziele werden jedoch schon längst ab Wien-Schwechat bedient und zumindest teilweise ist auch die Darstellung, dass es sich erstmals um Sommerrouten handeln würde, grenzwertig, denn zumindest Kopenhagen hatte die ehemalige Tochtergesellschaft Laudamotion bereits im Portfolio. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Ryanair ab Wien-Schwechat unter anderem die Ziele Menorca und Suceava, Sibiu sowie Kosice nicht mehr bedienen wird. Mittlerweile ist die Liste der gestrichenen Destinationen deutlich länger geworden. Mit Dortmund und Bremen sind zwei Deutschland-Strecken nicht mehr im Sommerflugplan 2023 enthalten. Weiters gibt man die Ziele Agadir, Bristol, Danzig, Liverpool, Sandefjord („Oslo Torp“), Pisa, Zaragossa und Alghero auf. Somit ist die Liste der gestrichenen Destinationen bedeutend länger als jene der „Neuaufnahmen“. Im Sommer 2023 will die Ryanair Group mit insgesamt 19 stationierten Flugzeugen ab Wien tätig sein. Die überwiegende Mehrheit der Maschinen wird von der maltesischen Tochtergesellschaft Lauda Europe betrieben, so dass auch weiterhin der Airbus A320 der dominierende Maschinentyp sein wird. Die Konzernschwestern Buzz und Malta Air haben weiterhin Flugzeuge in der österreichischen Hauptstadt stationiert. Unter Berücksichtigung der Frequenzaufstockungen, die laut Ryanair auf 30 Routen vornehmen wird, soll sich die Anzahl der wöchentlichen Flüge auf etwa 800 erhöhen. Im direkten Vergleich mit

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Emirates: Mutter bringt Baby im Airbus A380 zur Welt

Es kommt nicht oft vor, aber doch immer wieder: Am 19. Jänner 2023 ist an Bord von Emirates-Flug EK319 von Tokio (Narita) nach Dubai ein Baby zur Welt gekommen. Eingesetzt wurde ein Airbus A380. Obwohl Airlines vorschreiben, dass schwangere Frauen ab einer gewissen Woche nicht mehr fliegen dürfen, kommt es immer wieder vor, dass Kinder an Bord von Flugzeugen das Licht der Welt erblicken. So ist es auch am 19. Jänner 2023 auf dem Weg von Narita nach Dubai „passiert“. Ein Baby erblickte das Licht der Welt, wie die Fluggesellschaft offiziell bestätigt. Sowohl die Mutter als auch das Neugeborene sollen sich in gutem Zustand befinden und wurden nach der Landung von medizinischem Fachpersonal übernommen. Bei der Geburt soll die Crew assistiert haben und es soll keine Komplikationen gegeben haben, so dass der Flug – mit dem neugeborenen Passagier – planmäßig fortgesetzt werden konnte.

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Marseille will Flughafen und Bahnhof mit einer Seilbahn verbinden

In der französischen Stadt Marseille sollen der Bahnhof Vitrolles und der Flughafen Marignane künftig mit einer Seilbahn miteinander verbunden werden. Der Stadtrat hat für das Vorhaben bereits grünes Licht gegeben werden. In der ersten Ausbaustufe sollen rund drei Millionen Euro investiert werden. Die neue Seilbahn soll den Bahnhof in rund sechs Minuten mit dem Airport verbinden. Dabei soll auch eine Autobahn überquert werden. Es ist geplant, dass am Airbus Helicopters Werk, das rund 18.000 Mitarbeiter beschäftigt, eine Zwischenstation errichtet werden soll. Das Projekt soll den Straßenverkehr entlasten.

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Jazeera Airways fliegt nach München und Tirana

Die Billigfluggesellschaft Jazeera Airways wird im Sommerflugplan 2023 mit München und Tirana zwei weitere Europa-Ziele ab Kuwait-City ansteuern. Die bayerische Landeshauptstadt wird ab 13. Juni 2023 an den Verkehrstagen Dienstag, Donnerstag und Sonntag bedient. Im Regelfall sollen Mittelstreckenjets des Typs Airbus A320neo zum Einsatz kommen. Nach Tirana soll es bereits ab 9. Mai 2023 gehen und zwar dreimal wöchentlich.

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Verdi bestreikt am Mittwoch den Flughafen Berlin-Brandenburg

Die Gewerkschaft Verdi ruft am Mittwoch, den 25. Jänner 2023, das am Flughafen Berlin Brandenburg tätige Personal in den Bereichen Luftsicherheit, Bodenverkehrsdienste und Bedienstete der Airportgesellschaft zur Arbeitsniederlegung auf. Beim BER geht man davon aus, dass der Flugbetrieb möglicherweise zum Erliegen kommen könnte. Der Streik soll ganztags durchgeführt werden und beginnt mit der Frühschicht. Erst am späten Abend soll die Arbeit wiederaufgenommen werden, teilt die Gewerkschaft Verdi mit. Gleichzeitig weisen die Arbeitnehmervertreter darauf hin, dass es zu langen Verspätungen und Streichungen von Flügen kommen könnte. Der Flughafen Berlin-Brandenburg befürchtet, dass der Betrieb komplett zum Erliegen kommen könnte. Hintergrund des Streikaufrufs ist, dass die jüngsten Tarifverhandlungen keinen Durchbruch gebracht haben. Die Gewerkschaft fordert für die bestreikten Bereiche zumindest 500 Euro mehr pro Monat, wobei die Vereinbarung eine Laufzeit von einem Jahr haben soll. Die Arbeitgeber wollen jedoch längere Laufzeiten.

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Bestechungsvorwürfe: Moskau stellt ehemalige S7-Manager vor Gericht

In der russischen Hauptstadt Moskau muss sich ein ehemaliger stellvertretender Geschäftsführer der Fluggesellschaft S7 Airlines wegen der mutmaßlichen Vorwürfe der Bestechung und des Betruges vor Gericht verantworten. Die lokale Nachrichtenagentur „Ria Novosti“ berichtet unter anderem, dass dem einstigen Flugdirektor Bestechung und Betrug im großen Stil vorgeworfen wird. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen insgesamt drei Personen, die jedoch – abgesehen vom einstigen S7-Geschäftsführungsmitglied – nicht namentlich genannt wurden. Ein anderes Medium berichtet unter Nennung der vollen Namen, dass es sich um einen ehemaligen stellvertretenden Generaldirektor, der in seiner Funktion für den Flugbetrieb verantwortlich war, einen Flugdirektor und einen Fluglehrer handeln soll. Konkret wird den Verdächtigten vorgeworfen, dass diese im Juni 2021 über Strohmänner eine Bestechungssumme in der Höhe von 1,5 Millionen Russischen Rubel angenommen haben sollen. Im Gegenzug hätte es für den „Zahlenden“ eine Anstellung als Co-Pilot bei S7 Airlines gegeben. Allerdings könnte auch eine Falle gestellt worden sein, denn nur kurz danach wurden die drei verdächtigten Personen, die nun vor Gericht gestellt werden, durch den Geheimdienst Direktion T verhaftet. Im Zuge der Ermittlungen wollen die russischen Behörden aufgedeckt haben, dass in der Vergangenheit auch Beamte der Zivilluftfahrtbehörde mit Schmiergeldern bedacht worden sein sollen. Auch wirft man vor, dass Sachverständige und Ärzte Geld dafür erhalten haben sollen, dass Medicals für Familienangehöre entsprechend positiv ausfallen. S7 Airlines hatte die drei Personen unmittelbar nach ihrer Verhaftung entlassen. Die Personen stehen momentan unter so genanntem Hausarrest und mussten sich verpflichten, dass sie die Russische Föderation nicht verlassen. Der Wahrheitsgehalt der Vorwürfe, die gegen die

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Lüttich: Winter wirbelte den Flugbetrieb durcheinander

Der belgische Flughafen Lüttich war am Wochenende wiederholt von starkem Schneefall betroffen. Am Sonntag, den 22. Jänner 2023, musste der Flugbetrieb temporär eingestellt werden. Mehrere Maschinen mussten nach Brüssel bzw. Ostende umgeleitet werden. Bereits am Samstag, den 21. Jänner 2023, hatte man in Lüttich Probleme mit Schnee und Eis. Der Airport musste zeitweise gesperrt werden, da einige gelandete Maschinen auf den Rollwegen bzw. dem Vorfeld regelrecht „festgesessen“ sind. Ankommende Flüge wurden nach Brüssel und Ostende umgeleitet. Am Sonntag setzte sich die Situation fort. Am Sonntagmorgen konnten die Starts wieder aufgenommen werden. Die Landungen konnten nur teilweise wieder aufgenommen werden, da ein Flugzeug noch immer den Zugang zur Rollbahn blockierte. Erst am Montag ist es zu einer spürbaren Entspannung gekommen.

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Norwegian klagt gegen 40-Millionen-Euro-Klimastrafe

Die Billigfluggesellschaft Norwegian Air Shuttle und die norwegische Regierung befinden sich in einem Streit über eine Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet rund 40 Millionen Euro, die im Dezember des Vorjahres verhängt wurde. Der Carrier brachte nun eine Klage ein. In der mit dem 9. Januar 2023 datierten Klageschrift, die sich gegen die Entscheidung des Ministeriums für Klima und Umwelt richtet, geht die Fluggesellschaft vor dem Bezirksgericht Oslo gegen die verhängte Umweltstrafe vor. Norwegian Air Shuttle wird vorgeworfen, dass das Unternehmen im Jahr 2020 die Klimaquoten nicht erfüllt habe und daher wurde es zur Zahlung von rund 40 Millionen Euro verdonnert. Das will der Carrier aber nicht auf sich sitzen lassen. Aus der Sicht des Billigfliegers soll es sich so verhalten: „Wir sind nicht einverstanden und sehr enttäuscht darüber, dass uns vom norwegischen Staat eine himmelhohe Gebühr auferlegt wird, während wir uns in Wirklichkeit an norwegisches Recht gehalten haben. Beim Wiederaufbau gab es eine klare Vorgabe, Forderungen und Gläubiger nicht unterschiedlich zu behandeln. Hätten wir dennoch die gesamte Quotenverpflichtung gezahlt, hätte dies eine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen können, das hat der norwegische Rekonstrukteur ganz klar gesagt. Bedauerlicherweise müssen wir nun den Rechtsweg beschreiten, um eine endgültige Klärung zu erreichen, und sehen uns nun gezwungen, eine Vorladung einzureichen, worauf wir sehr gerne verzichtet hätten. Wir bestreiten nicht, dass wir eine Quotenverpflichtung hatten, aber sie betrug – wie alle anderen Forderungen im Rahmen der Sanierung – 5 Prozent des geschuldeten Betrages, nicht den vollen Betrag. Das galt für alle Forderungen und

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