Der Chef der deutschen Bundespolizei räumte ein, dass die Überprüfung der zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Dokumente, beispielsweise getätigte Einreiseanmeldung, nicht rund läuft. Die Fluggesellschaften kommen demnach den Anordnungen nur mangelhaft nach.
Die Regierung verlangt von Beförderungsunternehmen, dass diese vor dem Einsteigen überprüfen, ob die elektronische Einreiseanmeldung getätigt wurde oder nicht. Auch sollen, falls erforderlich, negative Testbefunde gesichtet werden. Allerdings gibt es in den meisten deutschen Bundesländern Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, die entweder keine Anmeldung oder keinen Test benötigen. Es gibt auch ganz wenige Fälle, in denen beides nicht benötigen. Die überwiegende Mehrheit müsste eigentlich die Dokumente spätestens beim Boarding vorweisen, andernfalls muss laut deutscher Anordnung die Beförderung verweigert werden.
Laut Bundespolizeipräsident Dieter Romann funktioniert das aber in der Praxis nicht. Im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“ wirft er den Fluggesellschaften sogar „verantwortungsloses Verhalten“ fest und verweist darauf, dass die lokalen Gesundheitsämter pro Verstoß und Passagier Strafen in der Höhe von bis zu 25.000 Euro gegen Beförderungsunternehmen verhängen können.
Allein in den letzten sechs Tagen habe man, so Romann, rund 600 Fälle, in denen die Einreisebestimmungen missachtet wurden, gefunden. So waren zum Teil weder die Einreiseanmeldung noch der Coronatest-Befund vorhanden. Auch sollen Einreisesperren umgangen worden sein. Nun will man Druck auf die Fluggesellschafen ausüben und diese mittels hoher Geldstrafen zur Kontrolle der Dokumente bewegen.