Deutschland wollte eigentlich am 15. Oktober 2020 einführen, dass sich Einreisende aus Risikogebieten online voranmelden müssen. Dies sollte die bisherigen Aussteigekarten bzw. die Meldepflicht bei den lokalen Gesundheitsbehörden ersetzen. Die Zwangsquarantäne soll nun erst am 8. November 2020 starten. Auch die Einführung der elektronischen Einreise-Voranmeldung wird auf dieses Datum verschoben.
Diese wird dann nicht nur Flug-Passagiere, sondern auch Personen, die mit Bahn, Bus oder Auto nach Deutschland einreisen betreffen. Formulare auf Papier müssen dann nicht mehr ausgefüllt werden. Den bisherigen Regierungserklärungen nach sollen die lokalen Gesundheitsbehörden Zugriff auf die Online-Voranmeldungen haben. Angegeben werden müssen im Grunde die gleichen Daten wie bislang auf den Papierformularen. Deutschland will die Online-Voranmeldungen aber auch für die Strafverfolgung nutzen, was datenschutzrechtlich umstritten ist. Mit der EU hat man ohnehin bereits eine Unstimmigkeit am Hals, denn die PNR-Datenbank ist nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen gedacht, die Bundesrepublik greift jedoch auch in Sachen Corona zu. Diese Praxis ist nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrig. Ein entsprechendes Verfahren gegen Deutschland läuft bereits.