Die deutsche Bundesregierung hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit stellt man den so genannten 3G-Nachweis, der bei der Einreise verlangt wird, auf eine andere Rechtsgrundlage. Bislang basierte dieser auf Verordnungen.
Nun sind Bundestag und –rat gefragt, denn die Novelle muss noch den üblichen parlamentarischen Weg gehen. Deutschland verlangt damit weiterhin – unabhängig vom Verkehrsmittel und der Herkunft – die Vorlage eines negativen Testbefunds, einer Bestätigung über eine überstandene Corona-Erkrankung oder die vollständige Impfung gegen Covid-19.
Die Änderung der gesetzlichen Grundlage hat keine Auswirkungen auf die Einreiseregeln, denn diese sollen – zumindest vorläufig – in der aktuellen Form weiter angewandt werden. Möglicherweise könnte es in der kalten Jahreszeit wieder zu Verschärfungen kommen, aber das ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht spruchreif.