Das bei vielen Urlaubern beliebte Spanien gestattet ab sofort die Einreise unter Vorlage von Schnelltest-Befunden. Bislang pochte das Land auf molekularbiologische Ergebnisse, also beispielsweise PCR oder TMA.
Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben, müssen keinen Testbefund vorweisen. Stattdessen kann ein gültiger Nachweis über die Impfung bzw. Genesung vorgewiesen werden. Nähere Einzelheiten dazu sollten rechtzeitig vor der Abreise über die offiziellen Homepages der jeweiligen Region eingeholt werden, da sich die Bestimmungen unterscheiden können.
Wer weder geimpft, noch genesen ist, kann ab 7. Juni 2021 auch mit negativem Schnelltestbefund nach Spanien einreisen. Dieser darf ab Abstrichnahme maximal 48 Stunden alt sein und muss von einer offiziellen Teststelle, beispielsweise Apotheke, Teststraße oder Arzt, ausgestellt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. PCR-Befunde akzeptiert Spanien auch weiterhin. Auch diese dürfen maximal 48 Stunden (ab Probenentnahme) alt sein.
Weiterhin aufrecht bleibt die Einreise-Voranmeldung über das Spain Travel Health Portal. Der QR-Code, der dann generiert wird, muss auf Papier oder alternativ auf dem Smartphone bei einer möglichen Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Die spanische Regierung teilte mit, dass an den Airports stichprobenartige Kontrollen der Testbefunde stattfinden sollen, da es seit dem Beginn der Corona-Pandemie in vielen Staaten immer wieder zu Schummeleien gekommen ist.