Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung der Staatshilfe für die griechische Aegean Airlines für unzulässig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten die Finanzlage des Carriers unzureichend geprüft.
Das EU-Gericht urteilte unter anderem, dass die Bewilligung nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen ist. Das bedeutet aber nicht, dass Aegean das bereits erhaltene Geld sofort zurückbezahlen muss. Zunächst hat die EU-Kommission als belangte Behörde die Möglichkeit die Begründung unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidung nachzubessern.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass bei Aegean eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage durchgeführt werden muss. Anschließend muss die EU-Kommission eine neue Formulierung der Bewilligung der Staatshilfe finden. Es ist davon auszugehen, dass Ryanair dann erneut klagen wird. So geschehen im Fall TAP Air Portugal.