EU-Gericht: Tuifly und Ryanair müssen Klagenfurt-Subventionen zurückbezahlen

Flughafen Klagenfurt (Foto: René Steuer).
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EU-Gericht: Tuifly und Ryanair müssen Klagenfurt-Subventionen zurückbezahlen

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Die Fluggesellschaften Ryanair und Tuifly haben vor vielen Jahren am Flughafen Klagenfurt Subventionen erhalten. Diese wurden im Jahr 2016 von der EU-Kommission für rechtswidrig erklärt und die Rückabwicklung wurde angeordnet. Dagegen zogen die beiden Carrier erfolglos vor das Gericht der Europäischen Union.

Die Angelegenheit liegt schon sehr lange zurück, denn noch unter der FPÖ/BZÖ-Landesregierung verfolgte man in Klagenfurt die Philosophie neue Carrier mit hohen Beihilfen anzulocken. Unter anderem holte man sich Ryanair und Tuifly. Die zuletzt genannte Airline verkaufte ihr Cityshuttle-Geschäft an Air Berlin, so dass zumindest in der Theorie auch diese involviert war.

Air Berlin begründete seinerzeits den Rückzug aus Kärnten durchaus dreist damit, dass man weiterhin Geld dafür haben will, dass man überhaupt nach Klagenfurt fliegt. Das bekam man nicht und die Verbindungen, die noch von Tuifly aufgebaut wurden, sind ersatzlos gestrichen worden. Ähnlich war es bei Ryanair, die nach Ablauf der Verträge die regulären Gebühren zahlen sollte. Eine Sprecherin begründete den mit sehr kurzer Vorlaufzeit vollzogenen Rückzug aus Kärnten mit „einer unverschämten Gebührenerhöhung“.

Sowohl für Tuifly als auch für Ryanair, die jeweils gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt haben, war das Rechtsmittel nicht erfolgreich. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch die Entscheidung und verlangt, dass Österreich bzw. das Land Kärnten die für unrechtmäßig erklärten Beihilfen zurückbezahlen müssen. Bei Air Berlin ist die Situation ein wenig anders, denn aufgrund dem Insolvenzgericht angezeigter Masseunzulänglichkeit wird es dort nicht viel zu holen geben.

Theoretisch haben Tuifly und Ryanair noch die Möglichkeit die gerichtliche Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof zu bekämpfen. Die Aussichten auf Erfolg sind aufgrund vergleichbarer Fälle, in denen zu Ungunsten der Airlines bzw. Beihilfengeber entschieden wurde, vermutlich eher gering. Der EuGH vertritt hier eine konsequente und harte Linie.

Bei Tuifly geht es um insgesamt 10,5 Millionen Euro, die das Land Kärnten zurückfordern soll und bei Ryanair um zwei Millionen Euro. Der deutlich unterschiedlichen Summen sind auch damit zu erklären, dass das Tuifly-Angebot ab Klagenfurt wesentlich größer war als jenes des Mitbewerbers. Aufgrund offener Rechtsmittelfrist sind die beiden Urteile des Gerichts der Europäischen Union noch nicht rechtskräftig.

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