EU-Kommission will Zwangsgutscheinen einen Riegel vorschieben

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).

EU-Kommission will Zwangsgutscheinen einen Riegel vorschieben

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Zu Beginn der Corona-Pandemie als der Flugverkehr nahezu kollabiert ist haben viele Airlines darauf spekuliert, dass sie sich die Kundengelder einbehalten dürfen und stattdessen Gutscheine austeilen dürfen. Die EU-Kommission stellte klar, dass dies unzulässig ist, was jedoch von einigen Anbietern missachtet wurde.

Besonders frech ging Austrian-Airlines-Generaldirektor Alexis von Hoensbroech in der Öffentlichkeit mit dem gesetzlichen Recht auf Erstattung binnen einer Woche um. In einem Live-Interview im Österreichischen Rundfunk warb er darum, dass man Tickets buchen sollte und falls nicht geflogen wird, „dann gibt’s halt einen Gutschein“.

Der Lufthansa Konzern verschleppte genau wie viele andere Airlines unter kuriosen Ausreden die Rückzahlung der Kundengelder der gestrichenen Flüge. Zum Teil schickte man Passagieren auch einfach ungefragt Gutscheine zu und bei vielen Anbietern waren die Callcenter entweder nicht erreichbar oder behaupteten frech, dass man nur einen Gutschein haben könne.

Die Branche schaffte mit dem rechtswidrigen Verhalten auf dem Rücken der Kunden nicht gerade Vertrauen und muss sich überhaupt nicht wundern, dass Reisende nun lieber kurzfristig buchen, denn bei vielen stecken die Erinnerungen an das Nachlaufen um das Geld noch in den Knochen. Es ging ja nicht nur um 9,99 Euro-Billigtickets, sondern manchmal auch um Flugscheine in der First Class um mehrere tausend Euro.

Die EU-Kommission will, dass sich ein solches Verhalten nicht mehr wiederholt und generell soll künftig die Ausgabe von Gutscheinen im Erstattungsfall nicht mehr zugelassen werden. Insgesamt haben sich 13 Airlines zu den Verbesserungen bekannt. Zu diesen zählen unter anderem Ryanair, Eurowings und Lufthansa. Ziel ist es, dass finanzielle Ansprüche einfacher und schneller auf dem Bankkonto des Passagiers landet.

Besonders wichtig für Inhaber von „Zwangsgutscheinen“: Die Airlines haben sich gegenüber der EU-Kommission dazu verpflichtet, dass ungenutzte Vouchers ausbezahlt werden müssen. Es ist Sache der nationalen Behörden eventuelle Sanktionen zu ergreifen, wenn dies verweigert wird.

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