FFP2-Pflicht in Österreich: Who cares?

FFP2-Maske (Foto: Pixabay).
FFP2-Maske (Foto: Pixabay).

FFP2-Pflicht in Österreich: Who cares?

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Seit 15. September 2021 gilt auf Flügen von/nach Österreich wieder FFP2-Maskenpflicht. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat es so verordnet. In der Praxis aber ist das noch wenig bekannt und wird selbst von fliegendem Personal diverser Fluggesellschaften missachtet.

Eigentlich ist das Notam, mit dem die Airlines angewiesen werden, dass auf Verbindungen von/nach Österreich ausschließlich FFP2-Masken getragen werden müssen, nicht sonderlich schwer zu verstehen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, beispielsweise für Schwangere oder Kinder, jedoch ist der Personenkreis, der diese in Anspruch nehmen kann, äußerst klein.

Flugbegleiter fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter die Ausnahme der FFP2-Maskenpflicht. Diese dürfen also keinen MNS tragen, sondern müssten FFP2 im Gesicht haben. In der Praxis zeigte sich auf insgesamt acht Flügen, die Mitarbeiter von Aviation Direct seit dem 15. September 2021 mit verschiedenen Fluggesellschaften von/nach Wien absolviert haben, dass die Verordnung des Herrn Mückstein missachtet wird und zwar sowohl von Passagieren als auch vom Personal.

Den subjektiv empfundenen Vogelabschuss lieferte ein Purser von Air France, der darauf bestand, dass zwei Passagiere ihre Stoffmasken durch OP-Masken ersetzen und diesen freundlicherweise welche reichte. Eigentlich hätte er auf FFP2 bestehen müssen, doch der Flugbegleiter hatte selbst nur eine OP-Maske auf. Nimmt man es ganz genau: Die betroffenen Reisenden hätten das Terminal 3 in Wien mit ihren Stoffmasken gar nicht betreten dürfen, denn es gilt FFP2-Pflicht.

Zur Erinnerung: In öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Flughafen-Terminals und Bahnhöfe sowie auf Fahrten und Flügen von/nach Österreich müssen laut Verordnung des Gesundheitsministers FFP2-Masken getragen werden. Viele Passagiere halten sich nicht daran, viele Flugbegleiter ebenso nicht und generell scheint sich niemand dafür zu interessieren.

Selbstredend schreiten Polizei und Bundesheer auch am Flughafen Wien nicht ein, wenn Reisende mit „normaler Maske“ vor ihnen stehen. Geht man nach der Verordnung, so könnten diese zur „Begrüßung“ einen Bußgeldbescheid in die Hand drücken. Geschieht aber nicht, so dass es nicht verwunderlich ist, dass besonders ausländische Gäste dann auch ohne FFP2-Maske in der Schnellbahn sitzen. Werden diese, beispielsweise vom Schaffner, freundlich darauf aufmerksam gemacht, so herrscht in erster Linie Verwunderung, denn die Regel ist besonders ausländischen Besuchern völlig unbekannt. Kein Wunder: Österreich ist derzeit das einzige EU-Land, das auf FFP2-Masken pocht.

Ministeriumssprecherin hebt hohe Strafandrohung hervor

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat diese Pflicht verordnet und die Umsetzung funktioniert weder am Flughafen Wien-Schwechat noch an Bord von Flügen von/nach Österreich so wie es der Minister in seiner Verordnung geschrieben hat. Das betroffene Ministerium gab sich unter Vorhalt konkreter Fälle samt Flugnummern und Angabe der Airline besonders wortkarg und beantwortete die Frage wie man denn die FFP2-Pflicht durchsetzen will nur sehr schwammig:

„In Österreich haben Betreiber die Einhaltung der Maskenpflicht sicherzustellen. Zusätzlich gibt es Kontrollen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden und/oder der Exekutive. Die Polizei hat die Möglichkeit bei Missachtung der Maskenpflicht statt Erstattung einer Anzeige ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro auszustellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Quarantäne (“Absonderung”) fällt in die Zuständigkeit der anordnenden Bezirksverwaltungsbehörde. Etwaige Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Es können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden. Darüber hinaus können die Bestimmungen der §§ 178 und 179 des Strafgesetzbuches (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) angewendet werden“, so eine Sprecherin des von Mückstein geleiteten Ministeriums.

Wie man jedoch die Einhaltung auf österreichischen Airports und auf Flügen von/nach Österreich konkret durchsetzen will, beantwortete das Ministerium nicht. Wie bereits erwähnt ist man auch auf die Schilderung konkreter Fälle nicht eingegangen. Es ging hier nicht um einzelne Personen, sondern um den Umstand, dass enorm viele Reisende sowie viele Flugbegleiter die FFP2-Maskenpflicht nicht einhalten bzw. diese nicht kennen. Mückstein dürfte somit eine eher zahnlose Verordnung geschaffen haben, denn die Androhung hoher Strafen hilft nicht sonderlich viel, wenn sich nicht einmal die Grenz- und Einreisekontrolle dafür interessiert, ob Stoff- oder OP-Maske statt FFP2 getragen wird.

Welchen Sinn und Zweck haben dann die vor der Pandemie als „Schleifmasken“ bekannten Bedeckungen? Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums beantwortete diese Frage wie folgt: „FFP2-Masken (ohne Atemventil) dienen nicht nur dem Fremdschutz sondern auch dem Eigenschutz“. Das Ministerium hat die Stellungnahme, die in diesem Artikel zitiert wird, erst nach einer Woche und einer Urgenz übermittelt. Eilig scheint man es in Sachen FFP2-Pflicht an Flughäfen und an Bord von Passagierflügen von/nach Österreich möglicherweise nicht zu haben.

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