Frankreich: So funktioniert die Einreise

Eiffelturm in Paris (Foto: Pixabay).
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Frankreich: So funktioniert die Einreise

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In Zeiten von Corona gilt es auch bei der Einreise nach Frankreich so einiges zu beachten. Kernstück der aktuell gültigen Regeln ist der so genannte 3G-Nachweis. Weiters muss eine eidesstattliche Erklärung mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

In diesem Artikeln werden die Einreisebestimmungen für das Festland sowie die Insel Korsika dargestellt. Die Überseegebiete haben zum Teil abweichende Regeln. Unabhängig davon sollte man sich rechtzeitig vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen informieren, denn diese können sich – wie in jedem anderen Land auch – kurzfristig ändern.

Das sind die Regeln fürs Festland

Für die Einreise nach Festland-Frankreich ist der 3G-Nachweis notwendig. Bei Geimpften ist es notwendig, dass man vollständig mit einem von der EMA zugelassenem Vakzin geimpft ist. Die letzte Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Anerkannt werden diese Impfstoffe: Pfizer/Comirnaty, Moderna, AstraZeneca/Vaxzevria/Covishield, Johnson & Johnson/Janssen. Erfüllt man das Kriterium „vollständig geimpft“, so muss man derzeit aus dem EU-Raum kommend keine Quarantäne antreten. Anerkannt werden die EU-Impfzertifikate, aber auch der klassische Papier-Impfpass und ärztliche Bestätigungen.

Genesene können ebenfalls ohne Absonderung einreisen. Hierzu ist es notwendig, dass ein Nachweis, der mindestens 11 Tage, aber maximal sechs Monate alt ist, vorgelegt wird. Das kann in Form des EU-Recovery-Zertifikats, aber auch mit Hilfe eines positiven Befunds, der in das Zeitfenster fällt, erfolgen. Auch Bescheide von Gesundheitsbehörden werden anerkannt.

Treffen weder Geimpft noch Genesen zu, so kann man unter der Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests nach Festland-Frankreich einreichen. Anerkannt werden sowohl Befunde als auch die EU-Testzertifikate.

Wenn man nach Frankreich einreisen möchte, so wird dringend empfohlen, dass die Nachweise in den Sprachen Französisch (deutlich von Vorteil) oder Englisch abgefasst sind. Die Behörden bevorzugen Unterlagen in französischer Sprache oder aber die EU-Zertifikate mit QR-Code.

Weiters muss man während der Anreise nach Frankreich eine eidesstattliche Erklärung mitführen. Diese ist in englischer Sprache vorgedruckt und kann als MS-Word-Datei unter diesem Link heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, dass man diese vor dem Ausdrucken und Unterschreiben am PC ausfüllt. Das Dokument ist auf Verlangen der Fluggesellschaft und/oder der Kontrolle der Gesundheitsbehörde vorzuweisen.

Offizielle Informationen und das Formular unter diesem Link.

Umsteiger sind weitgehend ausgenommen

Es gibt einen wichtigen Sonderfall: Wenn man auf einem französischen Airport, beispielsweise in Paris-Orly oder Paris-Charles de Gaulle, umsteigt und dabei den Sicherheitsbereich nicht verlässt, reist man formell nicht nach Frankreich ein, sondern befindet sich im Transit. In diesem Fall finden die französischen Anforderungen keine Anwendung. Frankreich erklärt dazu, dass die Einreisebestimmungen des eigentlichen Ziellands zu erfüllen sind. Stichprobenartig soll dies durch die Fluggesellschaften und/oder die Behörden überprüft werden. Umsteiger benötigen die eidesstattliche Einreiserklärung ausdrücklich nicht.

Korsika hat strengere Regeln

Ein weiterer Sonderfall ist die Einreise nach Korsika. Hierbei gilt es zu beachten, dass die abweichende Regel nicht nur dann gilt, wenn man aus dem EU-Ausland kommt, sondern auch, wenn man vom französischen Festland aus per Flugzeug oder mit der Fähre nach Korsika reist. Die Insel gewährt derzeit Genesenen keine Erleichterungen. Auch gibt es Unterschiede bei der Gültigkeit von Testergebnissen: Antigen-Befunde zählen 48 Stunden lang und negative PCRs 72 Stunden ab Abstrichnahme. Vollständig Geimpfte können ohne weitere Auflagen in Korsika einreisen. Alle müssen jedoch die auch auf dem Festland erforderliche eidesstattliche Erklärung ausgefüllt und unterschrieben mitführen.

Offizielle Information und das Formular unter diesem Link.

Stichprobenartige Kontrollen durch die Behörden

Derzeit werden die Unterlagen von den französischen Behörden nur stichprobenartig geprüft. Das bedeutet, dass es – im Gegensatz zu Österreich – auch auf dem Luftweg keine systematischen Kontrollen gibt. Wer zum Beispiel in Paris nur umsteigt, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Bekanntschaft mit der Gesundheitsbehörde machen.

Allerdings hat Frankreich den Fluggesellschaften, die den Staat anfliegen, die Auflage gemacht, dass diese spätestens vor dem Einsteigen die Dokumente der Reisenden sichten. Wenn etwas nicht passt, dann soll das Boarding verweigert werden. Das führt dazu, dass Air France und andere Carrier verlangen, dass die Boardkarte vor dem Abflug am Check-in-Schalter abgeholt werden werden muss.

Es hängt dann stark vom Bodenpersonal ab, ob die Dokumente bei der Abholung bzw. beim Boarding penibel genau geprüft werden oder nicht. An den französischen Airports Paris-Orly und Paris-Charles de Gaulle zeigte sich in einem Praxistest, dass man es direkt am Gate mit der Sichtung der „Corona-Dokumente“ besonders genau nimmt und die „Checks“ mitunter das Boarding in die Länge ziehen können.

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