Gericht: Eurowings erleidet “Snack-Schlappe”

Getränke an Bord von Eurowings (Foto: Eurowings).
Getränke an Bord von Eurowings (Foto: Eurowings).

Gericht: Eurowings erleidet “Snack-Schlappe”

Getränke an Bord von Eurowings (Foto: Eurowings).
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Im Vorjahr strich Eurowings Snacks und Getränke im Kurzstrecken-Smarttarif. Dies verärgerte zahlreiche Passagiere. Die Verbraucherzentrale Hamburg zog im Zusammenhang mit einer Bestandsbuchung sogar vor Gericht und obsiegte.

Die Zeiten, in denen auf Kurzstreckenflügen inkludierte Gourmet-Menüs in der Economy-Class serviert wurden, sind schon lange vorbei. Dennoch gibt es Passagiere, die Mahlzeiten und Getränke über den Wolken als besonders wichtig oder gar als Entscheidungskriterium bei der Buchung betrachten. Diese Kundengruppe ist zwar mittlerweile recht klein geworden, doch sie ist vorhanden. Eurowings erlitt nun im Zusammenhang mit der Streichung von Snacks und Getränken im Smart-Tarif eine Schlappe vor Gericht.

Hintergrund ist, dass die Lufthansa-Tochter im vergangenen Jahr das Service-Konzept in dieser Buchungsklasse änderte. Zuvor waren unter einem ein Getränk und beispielsweise ein belegtes Brot inkludiert. Dies wurde gestrichen und hat auch bereits bestehende Buchungen betroffen. Das sorgte nicht nur bei Passagieren für Verärgerung, sondern veranlasste auch die Verbraucherzentrale Hamburg zu einer Klage.

Der Fall landete somit vor Gericht und wurde unter dem Aktenzeichen 34 O 14/20 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem so genannten Anerkenntnisurteil wurde festgestellt, dass Airlines eine bei der Buchung vereinbarte Bordverpflegung eben nicht unter Hinweis auf geänderte Beförderungsbedingungen streichen dürfen. Zu einer mündlichen Verhandlung ist es übrigens gar nicht gekommen, denn im schriftlichen Vorverfahren anerkannte der Carrier kurz vor der bereits anberaumten Tagsatzung den Anspruch.

Die Verbraucherzentrale verweist in einer Medienerklärung darauf, dass die Abänderung wesentlicher Vertragsinhalte nur einvernehmlich erfolgen kann. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nicht einseitig ändern kann, sondern die Zustimmung des Passagiers einholen muss. Eurowings verwies darauf, dass es im von den Konsumentenschützern genannten Fall, der in die Übergangsphase der Tarifumstellung gefallen ist, möglicherweise zu einem Missverständnis an Bord gekommen sein könnte.

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