Deutschland erklärte Portugal am 29. Juni 2021 zum Virusvariantengebiet, stufte jedoch bereits am 7. Juli 2021 zum Hochindizidenzgebiet herab. Wer genau zwischen den beiden Stichtagen eingereist ist, musste 14 Tage in Quarantäne. Das wollte sich eine vollständig geimpfte Frau nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.
Die Dame reiste mit Impfnachweis und negativem PCR-Test nach Deutschland zurück und wurde von der zuständigen Gesundheitsbehörde für zwei Wochen in Quarantäne gesteckt. Bei Virusvariantengebieten sieht die Bundesrepublik keine Möglichkeit zum Freitesten vor. Doch: Wäre sie nur vier Tage länger am Strand geblieben, so hätte sie keine Absonderung kassiert.
Das zuständige Verwaltungsgericht für Frankfurt kippte die Entscheidung des Gesundheitsamts der Stadt Frankfurt und hob die Quarantäne als unverhältnismäßig auf. Dabei dürfte der Umstand, dass sie gar nicht abgesondert worden wäre, wenn sie nur vier Tage länger auf Madeira geblieben wäre, eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Behörde hat nun die Möglichkeit den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel zu bekämpfen.
Die deutschen Einreisebestimmungen, die unter diesem Link näher erklärt werden, sehen vor, dass aus so genannten Virusvariantengebieten kommend alle für 14 Tage in Quarantäne müssen. Dabei spielt der Impfstatus keine Rolle. Geimpfte haben nur dann Vorteile, wenn man aus Nicht-Risikogebieten, Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten kommt. Im konkreten Fall handelte es sich um eine vollständig geimpfte Frau, die zusätzlich einen negativen PCR-Test, den sie kurz vor dem Abflug in Portugal erlangte, vorweisen konnte.