Guna Airlines: Die Fluggesellschaft darf nicht abheben

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Die nepalesische Fluggesellschaft Guna Airlines darf keine Fluge für die Zukunft planen und durchführen: die Fluglinie hat die Finanzprüfung seitens der nepalesischen Zivilluftfahrtbehörde CAAN nicht bestanden. Somit darf Guna Airlines keine Flüge unter eigenem Namen durchführen.

Die Behörde verkündete außerdem in der Monatsmitte des Februars das Flugverbot der Airline. Die Airline dürfe keine Flüge planen und durchführen, da das Resultat der Finanzprüfung negativ ausfiel. Ein Problem, welches die CAAN offenlegt, ist die fehlende Entlohnung der Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum. Die Fluglinie soll die eigenen Mitarbeiter für drei Monate nicht vergütet haben. Außerdem enthüllt die Behörde die Schulden der Guna Airlines gegenüber der CAAN: die Fluggesellschaft schulde der Zivilluftfahrtbehörde Nepals ungefähr 30 000 Euro.

Person bei der Finanzkalkulation (Foto: Reshot).
Person bei der Finanzkalkulation (Foto: Reshot).
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