Die Regierung Griechenlands verlängert die Corona-Reiseregeln zwischen dem Festland und den Inseln bis mindestens 9. August 2021. Dies geht aus einem seitens der Luftfahrtbehörde herausgegebenem Notam hervor.
Konkret hat das zur Folge, dass auf Inlandsflügen zwischen dem Festland und den Inseln weiterhin der so genannte 3G-Nachweis erforderlich ist. Anerkannt werden dabei: Vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; Negativer Antigenschnelltest (maximal 48 Stunden alt) bzw. negativer PCR-Befund (maximal 72 Stunden alt) oder eine Bestätigung über eine überstandene Covid-Erkrankung, die maximal 180 Tage alt sein darf.
Für Umsteiger von Bedeutung ist der Umstand, dass Getestete ihre Zertifikate aus dem Ausland mitbringen müssen. Es gibt keine Möglichkeit sich während dem Transfer testen zu lassen. Fliegt man innerhalb Griechenlands Point-to-Point vom Festland auf eine Insel, so können selbstverständlich auch die Befunde, die man vor Ort bei einer Station bekommen hat, vorgelegt werden.
Eine weitere Ausnahme gibt es für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Diese dürfen auch das Ergebnis eines selbst durchgeführten Antigen-Schnelltests vorweisen. Dieser darf frühestens 24 Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden.
Für Flugreisende, die von Inseln aus auf das Festland fliegen wollen, gibt es weiterhin nur die Empfehlung, dass zumindest ein Selbst-Schnelltestbefund durchgeführt werden sollte. Dazu ist ein Deklarationsformular ausfüllen. Selbiges müssen übrigens auch Jugendliche, die sich selbst getestet haben, ausfüllen und während der Reise mitführen. Das Formular ist unter diesem Link zum Download bereitgestellt.