Der Mensch plant, das Schicksal lacht: Bei Flugreisen läuft nicht immer alles nach Plan. Kein Wunder, denn tagtäglich fliegen abertausende Menschen in alle Himmelsrichtungen. Dabei kann es auch einmal vorkommen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder verloren gehen. Was Sie in solch einer Situation tun können, erfahren Sie hier.
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Mit einem kühlen Kopf lässt sich das Problem einfacher und schneller beheben. Und es hat einen guten Grund, nicht gleich in Panik zu verfallen. Denn eine Studie zeigt: In 95 Prozent der Fälle taucht der verschollene Koffer schon nach wenigen Tagen tatsächlich wieder auf.
Von alleine kommt das Gepäckstück aber nicht wieder nach Hause. Um das System direkt ins Laufen zu bringen, sollte der Vorfall unverzüglich gemeldet werden. Noch am Flughafen kann das eigens für solche Fälle vorgesehene Formular ausgefüllt und beim Gepäckschalter abgegeben werden. Die anschließende Anzeige bei der betreffenden Fluggesellschaft sollte am besten schriftlich und ebenso rasch erfolgen. Das Flugticket und jegliche Dokumente, die wichtig sein könnten, sollten aufgehoben werden – für den Fall des Falles!
Ohne die rechtzeitige Anzeige gibt es auch kein Geld
Warum es Sinn macht, sich mit der Meldung des Vorfalls nicht allzu lange Zeit zu lassen, wird spätestens bei den Fristen deutlich. Diese müssen nämlich eingehalten werden, damit etwaige Ansprüche auf Ersatzleistungen weiterhin bestehen bleiben. Ansonsten geht man leer aus. Während verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden muss, hat man bei einer Beschädigung bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit.
Außerdem ist es nicht selten der Fall, dass Airlines Passagieren, dessen Reisegepäck verspätet ankommt, einen sogenannten „Overnight-Kit“ aushändigen oder teilweisen Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge anbieten. Dabei sollte es wirklich nur bei diesen bleiben. Eine Rolex wird nicht erstattet.
Die Haftung der Luftfahrtunternehmen regelt das Montrealer Übereinkommen
Dieses wurde am 28. Mai 1999 eingeführt, um eine einheitliche Gesetzeslage für Fluggäste auf internationalen Flügel zu schaffen. Neben der Beförderung von Personen reguliert das Abkommen auch die Beförderung von Reisegepäck – und gibt vor, was im Schadensfall zu tun ist.
Im Falle eines verspäteten, beschädigten oder verloren gegangenen Koffers hat man ein Recht auf Entschädigung. Für die Höhe der Entschädigung wurden Haftobergrenzen festgesetzt. Diese werden in Einheiten einer künstlichen Währung, der sogenannten Sonderziehungsrechten, angegeben. Dessen Gebrauch soll die Umrechnung in die jeweiligen Landeswährungen erleichtern, da das Abkommen weltweit zur Anwendung kommt.
Dieser Anspruch gilt in den folgenden Fällen:
- Bei Gepäckverspätung müssen die Kosten für Ersatzkäufe von der Airline übernommen werden – allerdings nur für die Gegenstände, die vor dem Wiederauftauchen des Koffers gekauft wurden.
- Bei Gepäckbeschädigung muss eine Reparatur oder ein Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstücks bzw. für dessen beschädigten Inhalt angeboten werden. Und das, wie generell bei aufgegebenem Gepäck: verschuldensunabhängig.
- Bei Gepäckverlust müssen die Kosten für Notkäufe erstattet werden und ein Ersatz für den Zeitwert des Koffers und dessen Inhalt angeboten werden.
Die Höhe der Entschädigung ist mit 1 131 Sonderziehungsrechte je Reisenden gedeckelt und entspricht in etwa einem Betrag von 1 400 € (Stand Mai 2019). Wie reguläre Währungen unterliegen auch die Sonderziehungsrechte den Schwankungen des Finanzmarktes. Aus diesem Grund werden die Haftungshöchstbeträge alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.