Österreicher sollen Zwangsgutscheine, die nun von der Regierung der Bundesrepublik gedeckt werden, nicht annehmen, sondern auf Auszahlung ihrer Ansprüche pochen.
Gutschein statt Rückerstattung: Seit kurzem dürfen das Veranstalter abgesagter Pauschalreisen in Deutschland. Unter anderem, um eine drohende Insolvenz der Reiseunternehmen zu verhindern. Doch nun warnt der österreichische Verbraucherschützer Peter Kolba: Betroffene sollten lieber auf die Auszahlung bestehen.
Es würde zwar stimmen, dass die neu erlassene Vorschrift transparenter ist, als so manch andere Vorschläge, dieses Problem zu lösen. Auch würde es sämtliche Aufklärungspflichten ordnungsmäßig erfüllen, wie orf.at berichtet. Allerdings sei die Insolvenzabsicherung nur eine Art Ausfallhaftung der deutschen Bundesregierung, falls der Versicherer des Veranstalters die Zahlung verweigert – und damit könne man durchaus rechnen. Denn die Absicherung betreffe ausschließlich Pauschalreisen, nicht Gutscheine. Das könnte zu Auseinandersetzungen und somit zu längeren Wartezeiten führen.