Das deutsche Bundesland Berlin plant derzeit eine durchaus kuriose Regelung, wenn die Siebentages-Inzidenz den Wert von 200 überschreitet. Die Inanspruchnahme von Inlandsflügen ab dem Berlin-Brandenburg-Airport, der sich auf dem Gebiet des Bundeslands Brandenburg befindet, soll dann verboten werden. Wer aber international fliegt, soll nicht daran gehindert werden die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Hintergrund ist, dass die deutsche Politik beabsichtigt, dass bei einer Siebentages-Inzidenz von über 200 die Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden soll. Diese werden ab der jeweiligen Stadtgrenze gezählt, so dass sich Berliner in ihrer Stadt mehr oder weniger frei bewegen können, aber in Richtung Brandenburg soll nach 15 Kilometern Schluss sein.
Nun kommt aber ein kurioser Umstand dazu: Die geplante Verordnung der Berliner, die noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, greift nur auf Inlandsflügen. Bei internationalen Verbindungen hat man keinerlei Handhabe, denn diese fallen formell in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Somit greift das seitens des Bundeslands Berlin geplante „Flugverbot für die Bürger“ nur innerhalb Deutschlands, aber nicht – beispielsweise – in Richtung Österreich. Fast könnte man also meinen, dass es den Berliner Senat nicht stört, wenn theoretisch mögliche Coronafälle „exportiert“ werden.
Der Flughafen Berlin-Brandenburg will jedenfalls keine „Kontrollen“ durchführen. Ein Sprecher betont gegenüber der Berliner Zeitung, dass der Airport „keine hoheitlichen Aufgaben hat“ und allenfalls werde man im Internet und auf Social Media auf die Regeln aufmerksam machen. „Von uns aus wird es keine Ansprachen der Passagiere geben“, so der Medienreferent gegenüber der BZ.