Den in Deutschland stationierten Piloten der Fluggesellschaft Malta Air wurde das Kurzarbeitergeld gestrichen. Die Bundesagentur für Arbeit stellte ursprünglich einen positiven Bescheid aus, revidierte jedoch nachträglich die Entscheidung. Die Vereinigung Cockpit und der Geschäftsführer der Ryanair-Tochter gaben nun eine gemeinsame Medienmitteilung heraus.
“Es ist ein trauriger Tag für die deutschen Piloten, die sicher das Gefühl haben, dass ihre Regierung ihnen den Rücken zugekehrt hat, angesichts der Nachricht, dass sie ihre Entscheidung zur Gewährung von Kurzarbeiterleistungen für lokale deutsche Piloten, die deutsche Steuern und die deutsche Sozialversicherung zahlen, rückgängig macht In einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten, sollte die deutsche Regierung Piloten bei Malta Air nicht im Stich lassen, indem sie Sozialversicherungsleistungen verweigert. Die Covid-19-Krise hat der Luftfahrtindustrie extrem zugesetzt und obwohl wir hart daran gearbeitet haben, die Arbeitsplatzverluste bei deutschen Piloten so gering wie möglich zu halten, brauchen die Piloten die Unterstützung ihrer Regierung in Form dieser Leistungen. Malta Air ist einer der größten Arbeitgeber im Luftverkehr in Deutschland mit über 1.000 Piloten und Crew-Mitgliedern an unseren deutschen Stützpunkten. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Regierung für den Schutz dieser wichtigen Arbeitskräfte einsetzt und die außerordentlichen Herausforderungen berücksichtigt, denen die Luftfahrtindustrie derzeit gegenüber steht. Gemeinsam mit der Vereinigung Cockpit fordern wir sowohl die Kölner Agentur für Arbeit als auch die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Nichtgewährung der Unterstützung zu beenden“, so David Diarmuid O’Conghaile, CEO von Malta Air.
Die Vereinigung Cockpit und die Geschäftsleitung des Carriers fordern nun die Bundesagentur für Arbeit und die deutsche Bundesregierung dazu auf, dass die Nichtgewährung der Kurzarbeit evaluiert und revidiert wird. Konkret wird gefordert, dass die ursprüngliche, positive Bescheid wieder Gültigkeit erlangen soll. Weiters ist bereits ein Verfahren vor Gericht anhängig.
“Die Pilotinnen und Piloten in Deutschland sind heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie zahlen Steuern und Abgaben an das deutsche Sozialversicherungssystem. Natürlich erwarten sie Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld. Das politische Ziel, mit dem Instrument des Kurzarbeitergeldes Arbeitsplätze im Land zu sichern, ist Common-Sense in der Bundesregierung. Wir haben allerdings den Eindruck, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, so Marcel Gröls, Vorsitzender Tarifpolitik der Vereinigung Cockpit.