Die Entscheidung ist gefallen: Der Bund wird sich an den Flugsicherungskosten am Flughafen Mönchengladbach (MGL) beteiligen. Die Kontrollzone mit Instrumentenflugbetrieb ist damit langfristig gesichert.
„Das finanzielle Engagement des Bundes ist ein wichtiges Zeichen für den Flugplatz Mönchengladbach, die Stadt und die Region“, sagt Oberbürgermeister und MGL-Aufsichtsratsvorsitzender Felix Heinrichs mit Blick auf den Wirtschafts- und Innovationsstandort MGL. „Die Kostenübernahme entlastet zudem den städtischen Haushalt, was uns mehr Flexibilität bei wichtigen Investitionen auch am Flughafen gibt.“ Bis zu einer rechtssicheren Umsetzung des geänderten Luftfahrtgesetzes sei es allerdings noch ein langer Weg. Das neue System aus Gebühren und Bundeszuschuss werde voraussichtlich erst 2023 final greifen. Bis dahin soll es pragmatische Überganglösungen geben.
Sicherheit hat ihren Preis: Am Flughafen Mönchengladbach fallen jährlich mehr als 1 Million Euro für Personal und Infrastruktur an, um den Instrumentenflugverkehr auf dem entsprechend hohen Niveau anbieten zu können, „was für zukunftsweisende Entwicklungen und den damit verbundenen nachhaltigen Ausbau des Flughafens unerlässlich ist“, betont MGL-Geschäftsführer Ulrich Schückhaus. Nur ein Teil der Kosten konnte bisher über individuelle, behördlich genehmigte Anflugentgelte kompensiert werden.
„Die Entscheidung, dass die Flugsicherungskosten jetzt vom Bund übernommen werden, bedeutet für den Flugplatz MGL eine enorme finanzielle Entlastung und eröffnet uns wichtige neue Handlungsspielräume, unter anderem für notwendige Investitionen am Flugplatz selbst.“ Mit der neuen Regelung entfallen die individuellen Anflugentgelte des Airports. Rechnet man diese Einnahmen gegen die Flugsicherungskosten, so ergibt sich für den MGL eine jährliche Einsparung von einigen Hunderttausend Euro. Die Gebühren pro Anflug und Landung erhebt nun die jeweilige Flugsicherungsorganisation selbst.