Das Gericht der Europäischen Union gab einer Klage von Ryanair statt und hob die seitens der EU-Kommission in Sachen Condor-Staatshilfe erteilte Genehmigung auf. Betroffen ist das staatliche besicherte Darlehen, das im April 2020 gewährt wurde.
Der Beschluss des Leitungsorgans der Europäischen Union ist aufgrund “unzureichender Begründung” nichtig. Die Kommission hat nun die Möglichkeit diese nachzubessern oder aber den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Ryanair hat im Falle einer Nachbesserung erneut die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen.
Condor erhielt im Herbst 2019 rund 380 Millionen Euro in Form eines staatlich gesicherten Darlehens. Damals begründete man den Finanzbedarf mit dem Kollaps von Thomas Cook. Im April 2020 platzte der Verkauf an polnische LOT und der deutsche Staat stellte neuerlich 550 Millionen Euro bereit. Ryanair hatte gegen die Freigabe durch die EU-Kommission geklagt und vor dem Gericht der Europäischen Union, das als erste Instanz fungiert, obsiegt. Der Ferienflieger äußerte sich noch nicht zu möglichen Folgen. Erst vor wenigen tagen übernahm ein Finanzunternehmen die Mehrheit.
„Die deutsche Staatshilfe an Condor – sowohl 2019 als auch 2020 – verstieß gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts und hat den Markt zu Lasten der Verbraucher verzerrt. Das heutige Urteil ist ein wichtiger Sieg für Verbraucher und Wettbewerb. Während der Covid-19-Pandemie wurden über 30 Milliarden Euro an diskriminierenden staatlichen Subventionen an EU-Flaggen-Fluggesellschaften gespendet. Sofern die EU-Gerichte nicht gemäß dem heutigen Urteil gestoppt werden, werden die Auswirkungen der durch diese staatlichen Beihilfen verursachten Marktverzerrungen jahrzehntelang spürbar sein. Wenn Europa mit einem funktionierenden Binnenmarkt aus dieser Krise hervorgehen soll, muss die Europäische Kommission den nationalen Regierungen die Stirn bieten und aufhören, diskriminierende staatliche Beihilfen für ineffiziente nationale Fluggesellschaften abzustempeln”, so ein Ryanair-Sprecher in einer ersten Reaktion.