Die ehemalige Fluggesellschaft Laudamotion ist im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl, die das Unternehmen angefochten hatte, auch in der zweiten Instanz unterlegen. Die Gewerkschaft Vida hebt die hohe Bedeutung des Urteils hervor, jedoch schaffte der Ryanair-Konzern zwischenzeitlich andere Fakten.
Laudamotion ist seit Ende des Vorjahres nicht mehr als Fluggesellschaft tätig. Der maltesische Nachfolger Lauda Europe hat keinen Betriebsrat. Nur wenn, ein weiteres Verfahren, das einen Betriebsübergang feststellen soll, zu Gunsten der Kläger ausgeht, würde die Neugründung den Betriebsrat sowie den Kollektivvertrag “erben”.
„Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Wien bedeutet, die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 war weder anfechtbar noch nichtig“, freut sich Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, über diesen „erneuten Sieg der Gerechtigkeit gegen eine Airline, die österreichisches Recht mit Füßen tritt und deren Belegschaft unter Sozialdumping und anderen Schikanen seitens der Geschäftsführung leidet.“