Neue Anschober-Verordnung macht grenzüberschreitenden Paaren das Leben zur Hölle

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).

Neue Anschober-Verordnung macht grenzüberschreitenden Paaren das Leben zur Hölle

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
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Der österreichische Gesundheitsminister Rudolf Anschober veröffentlichte am Dienstag die jüngste Verschärfung der Einreisebestimmungen. Dies enthält für Personen, die nahe Angehörige oder Lebens- bzw. Ehepartner im Ausland haben, eine drastische Verschärfung. Das Wort „Wiedereinreise“ wurde gestrichen.

Das hat fatale Folgen, denn bislang waren Personen, die im Rahmen eines regelmäßigen Pendlerverkehrs, also mindestens einmal pro Monat, enge Familienangehörige oder ihren Lebens- oder Ehepartner besucht haben, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Nun schafft Anschober (Grüne) einen besonders absurden Umstand, der nachstehend dargestellt wird.

Angenommen ein Mann wohnt in Österreich und seine Lebenspartnerin in Deutschland. Bislang konnten diese sich aufgrund des § 8 Abs. 2 Z. 4 beiderseitig quarantänefrei besuchen. Voraussetzung dafür war, dass dies mindestens einmal pro Monat stattfindet und bei der Kontrolle glaubhaft gemacht wird. Nun tritt der vollkommen weltfremde und absurde Umstand ein, dass die Frau aufgrund der Rechtslage in Deutschland und dem jüngsten Wurf von Rudolf Anschober ihren Partner in Österreich quarantänefrei besuchen darf, nicht jedoch umgekehrt. Der Mann müsste nach der Rückkehr aus Deutschland in Österreich eine zehntägige Quarantäne antreten. Das bewirkt dieser klitzekleine Satz, den der grüne Minister um Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat: „In § 8 Abs. 2 Z 2, 3 und 4 entfällt jeweils die Wortfolge ‘oder Wiedereinreise'”.

Verpflichtende Einreiseanmeldung landet direkt beim örtlichen Gesundheitsamt

Ab Freitag ist – wie berichtet – eine elektronische Einreisevoranmeldung verpflichtend. Laut Verordnungstext werden dabei die nachstehenden Daten, die 28 Tage lang gespeichert werden sollen, abgefragt:

„(1) Personen, die nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, vor der Einreise durch Registrierung folgende Daten gemäß § 25a Epidemiegesetz 1950 (EpiG) bekannt zu geben:

  1. Vor- und Nachname,
  2. Geburtsdatum,
  3. Wohn- oder Aufenthaltsadresse (falls davon abweichend Ort der Quarantäne),
  4. Datum der Einreise,
  5. etwaiges Datum der Ausreise,
  6. Abreisestaat oder -gebiet
  7. Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise,
  8. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
  9. Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses.

(2) Die Registrierung hat nach den Vorgaben des § 25a Abs. 3 EpiG elektronisch zu erfolgen.

(3) Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich, kann der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausnahmsweise durch Ausfüllen des Formulars entsprechend der Anlage E oder der Anlage F entsprochen werden.“

Das Anschober-Ministerium schreibt dazu in einer Medienerklärung: „Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Die gilt auch für jene Personen, die aus Staaten der Anlage A (siehe unten) einreisen. Einzelne Ausnahmen für die Registrierungspflicht gibt es etwa für regelmäßige PendlerInnen, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern. Zum Ablauf: Einreisende füllen ein Onlineformular aus (Link unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html). Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden“.

Einreise nur aus zehn Ländern kommend ohne Absonderung

Ohne Quarantäneverpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Ländern der Anlage A der Einreiseverordnung möglich. Diese umfassen: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und den Vatikan.

Einreisende aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich sind grundsätzlich berechtigt, einzureisen, müssen aber eine 10-tägige Quarantäne antreten –  außer die Einreise erfolgt aus einem in Anlage A der Verordnung genannten Staat: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt).

Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist für Österreicher sowie Bürger aus anderen EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich unter Einhaltung der zuvor erläuterten Quarantänebestimmungen möglich. Ansonsten ist die Einreise aus diesen Ländern – mit gewissen Ausnahmen (wie z.B. medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke) – weiterhin verboten.

1 Comment

  • Altmetallflieger , 13. Januar 2021 @ 07:47

    Warum lassen sich die Betroffenen dies alles gefallen ,die angeblichen Gesetze sind keine richtigen solange sie nicht im Parlament beschlossen wurden,ich würde dagegen Klagen auf Grund des Freiheitgrundgesetzes.
    Die Grünen sind normal für Freiheit , Menschenrechte,Demokratie,Umweltschutz usw.
    Denn eines ist sicher,durch diese Reisebeschränkungen werden die Covid Erkrankungen nicht beeinflusst,es sind einzig und allein Abstandregeln und Masken,wenn man schon Angst hat sollte für Reisende ein gültiger Test genügen,für freien Bewegungsraum ,bei Einhaltung oben genannter Regeln,alles andere ist Schwachsinn.
    Was ist mit Leuten die Corona schon gehabt haben oder geimpft sind ,also immunisiert sind?

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  • Altmetallflieger , 13. Januar 2021 @ 07:47

    Warum lassen sich die Betroffenen dies alles gefallen ,die angeblichen Gesetze sind keine richtigen solange sie nicht im Parlament beschlossen wurden,ich würde dagegen Klagen auf Grund des Freiheitgrundgesetzes.
    Die Grünen sind normal für Freiheit , Menschenrechte,Demokratie,Umweltschutz usw.
    Denn eines ist sicher,durch diese Reisebeschränkungen werden die Covid Erkrankungen nicht beeinflusst,es sind einzig und allein Abstandregeln und Masken,wenn man schon Angst hat sollte für Reisende ein gültiger Test genügen,für freien Bewegungsraum ,bei Einhaltung oben genannter Regeln,alles andere ist Schwachsinn.
    Was ist mit Leuten die Corona schon gehabt haben oder geimpft sind ,also immunisiert sind?

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