Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte sich möglicherweise bundesweit auswirken: Das Gericht kippte die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten und stellte fest, dass Personen, die aus Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort eben zu Hause einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise.
Das Urteil stellt die bisherige Praxis der Bundesrepublik auf den Kopf, denn wandte man eine starre Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an. Allerdings sind in vielen Regionen Deutschlands die „Quoten“ beachtlich höher, so dass es dazu kommen kann, dass man aus einem vermeintlichen „Risikogebiet“ nach Deutschland zurückkehrt und am Wohnort wesentlich höhere Infektionszahlen sind. Dennoch müsste man in Quarantäne, denn die deutsche Politik suggeriert ungeachtet der Zahlen des RKI, dass Gefahr vom Ausland ausgeht. Das Robert-Koch-Institut stellte allerdings fest, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen ist, mehr dazu in diesem Artikel.
Ein Deutscher, der einen Urlaub auf Ibiza und Teneriffa verbracht hatte, klagte gegen die Quarantänevorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Er argumentierte damit, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf den Balearen deutlich niedriger wäre als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Dennoch sollte er in Quarantäne, da er sich auf Ibiza aufgehalten hatte. Das Gericht gab der Klage statt und kippte die Quarantänevorschrift des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Diese trat pikanterweise erst am 8. November 2020 in Kraft.
“Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären”, ist in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu lesen. Ein Rechtsmittel kann die öffentliche Hand nicht erheben, denn dieses wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Das Urteil könnte nach Ansicht von Juristen Auswirkungen auf ganz Deutschland haben und die erst am 8. November 2020 festgelegte Zwangsquarantäne zu Fall bringen. Die Bundesrepublik verfügte, dass Personen, die sich in „Risikogebieten“ aufgehalten haben, zehn Tage in Quarantäne müssen. Bei Vorlage einer negativen PCR-Testung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf, verkürzt sich die Absonderung auf fünf Tage. Das Oberlandesgericht Münster kippte diese Regel nun, jedoch muss festgehalten werden, dass sich das Urteil auf Regionen bezieht, die niedrigere Infektionszahlen als am Wohnort aufweisen.