ÖAMTC warnt vor Screen-Scraping – Vorsicht bei Online-Flugbuchung

ÖAMTC (Foto: Robert Spohr).
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ÖAMTC warnt vor Screen-Scraping – Vorsicht bei Online-Flugbuchung

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Zwei Wochen Sommerurlaub in Griechenland, die Flüge bequem online von zu Hause aus gebucht – diese Form der Urlaubsplanung nutzen in diesen Tagen viele. Doch teilweise wird online verschleiert, wer im Falle einer Buchung der tatsächliche Vertragspartner ist.

“Einige Online-Vermittler setzen die sogenannte Screen-Scraping- oder Crawling-Technik ein: Dabei greift ein Computerprogramm auf eine Datenbank eines Dritten zu und stellt deren Inhalte als eigene dar”, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Und dieses Vorgehen der Reise-Plattformen sei sogar oft zulässig. “Viele Airlines gestatten eine solche Nutzung ihrer Online-Inhalte aber nur bestimmten Partner-Plattformen.”

Das Problem: Einige Plattformen halten sich nicht daran und nutzen die Daten der Airlines ohne vertragliche Grundlage. Meist merkt der Reisende die Technik nicht und geht davon aus, direkt bei der Airline oder einem bevollmächtigten Vertreter zu buchen. “Oft ist unklar, wer der Vertragspartner für den Kunden ist – die Reiseplattform oder die Airline selbst”, erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs. 

“Die Folge ist, dass man sich am Flughafen für den Datenabgleich erneut für den Flug registrieren muss – und zwar mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Kunden werden von der Airline zwar vorab darauf hingewiesen, dass sie 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein sollen. Aber wir befürchten, dass auch dieser Zeitpuffer bei den derzeitigen Kontrollen zu knapp bemessen ist, sodass man im schlimmsten Fall wegen eines verspäteten Check-Ins nicht befördert wird.”

Auch Kostenerstattung kann schwierig sein

Wurde über einen Vermittler gebucht, ist im Falle einer Flugstornierung eine Kostenerstattung oft nur schwer oder gar nicht möglich – das habe die Erfahrung der ÖAMTC-Rechtsberatung im vergangenen Jahr deutlich gezeigt. “Gemäß EU-Recht ist die Airline verpflichtet, nach einer von ihr veranlassten Stornierung den Ticketpreis voll zurückzuerstatten – und dies binnen sieben Tagen”, sagt Pronebner. “Ist jedoch ein Vermittler im Spiel, liegen der Fluglinie oft keine oder falsche Daten vom Kunden vor.”

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