Vor wenigen Tagen erklärte das Gesundheitsministerium Österreichs, dass Impfungen, die mittels Sinopharm (China) bzw. Sputnik V (Russland) vorgenommen wurden, mangels EMA-Zulassungen zu keinen Einreiseerleichterungen führen. Das war offensichtlich nur die halbe Wahrheit, denn ein Blick in die von Wolfang Mückstein (Grüne) unterschriebene Einreiseverordnung zeigt ein anderes Bild.
Auf der Liste der Vakzine, die in Österreich zu Erleichterungen bei der Einreise führen, findet sich entgegen ursprünglicher Angaben des Mückstein-Ministeriums auch der chinesische Sinopharm-Impfstoff. Nicht enthalten ist der russische Sputnik-V, so dass dieser nicht anerkannt wird. Der Umstand, dass das chinesische Mittel zu Erleichterungen führt, wurde so zu keinem Zeitpunkt öffentlich von Mückstein und/oder seinem Ministerium kommuniziert. Ganz im Gegenteil: In einer Art Mini-PR-Kampagne betonte man sogar, dass nur jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen sind, anerkannt werden.
Von der Anerkenntnis des chinesischen Impfstoffs profitieren unter anderem Personen aus Serbien, Tschechien und Ungarn, wo dieser auf Basis nationaler Notfallzulassungen zum Einsatz kommt. Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass dieser Staat auf EMA-Zulassungen sowieso nicht angewiesen ist.
Die von Wolfang Mückstein unterschriebene Liste der Impfstoffe wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 222/2021 veröffentlicht. Der entsprechende Passus im Original aus der Verordnung des Ministers:
„Anlage I
BGBl. II Nr. 222/2021
Impfstoffe gemäß § 2 Abs. 3
Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 Dosen
ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 Dosen
COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 Dosis
Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 Dosen
Sinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV): 2 Dosen
Mückstein”
Das Bundesgesetzblatt kann unter diesem Link im RIS-System des Bundeskanzleramts abgerufen werden. Die Passage befindet sich ganz unten vor der elektronischen Unterschrift von Wolfgang Mückstein.
Auch aus dem vom Ministerium bereitgestellten Dokument, das die Einreisebestimmungen vereinfacht erklärt und unter anderem an Fluggesellschaften verteilt wurde, geht klar hervor, dass der aus China stammende Impfstoff anerkannt wird. Das Dokument kann unter diesem Link vom Server von Aviation Direct herunterladen werden.