Am 17. März 2021 wollen die EU-Mitglieder die Weichen für einen so genannten „Green Pass“, mit dem das Reisen innerhalb des Unionsgebiets vereinfacht werden soll, stellen. Fix erscheint bislang nur, dass Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, gewisse Privilegien erhalten werden.
Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte zu Beginn der Diskussion, dass der „Privilegienpass“ auch mit regelmäßigen Tests aktiviert und gültig gehalten werden kann. Genau zu diesem Thema gibt es noch großen Diskussionsbedarf, denn es ist unklar, ob PCR notwendig sind oder aber ob Antigen-Tests ausreichend sind. Weiters stellt sich die Frage: Wie lange gilt ein negativer Testbefund? Genau dies soll europaweit einheitlich geregelt werden und nicht alle Mitglieder der Union stehen Schnelltests positiv gegenüber.
Viele Staaten, beispielsweise Österreich und Deutschland, anerkennen negative Schnelltestergebnisse. Griechenland, einst eine treibende Kraft in Sachen Antigentests im Reiseverkehr, deutete an, dass für die Einreise ohne Impfung ein negativer PCR-Befund notwendig ist. Andere Urlaubsstaaten wie Spanien und Malta anerkennen Schnelltests momentan nicht. Somit wird es noch viele Diskussionen geben.
Innerhalb von Österreich soll der „Privilegienpass“ künftig auch die Eintrittskarte für Veranstaltungen, Fußballspiele, Konzerte und gegebenenfalls auch körpernahe Dienstleistungen sein. Wie das genau funktionieren soll, ist noch völlig unklar. Jedenfalls berichtet die Tageszeitung „Die Presse“, dass sich Bund, Länder und Sozialversicherung während der Elga-Hauptversammlung auf einen Fahrplan geeinigt haben. Spätestens bis zum Beginn der Sommerferien soll der „Green Pass“ stehen.
E-Card als nationaler “Green Pass”
Die Krankenversicherungskarte E-Card soll in Österreich als „Green Pass“ dienen. Als Alternativen sollen eine App und ausgedruckte Varianten in Form einer PDF-Datei zur Verfügung stehen. Das Bundesrechenzentrum will entsprechende QR-Codes, die zur Echtheitsprüfung verwendet werden sollen, bereitstellen.
Der Umstand, dass die Elga-Hauptversammlung in das Projekt eingebunden ist, lässt jedoch schon befürchten, dass es neuerlich zur Schlechterstellung von Personen, die daran nicht teilnehmen, kommen könnte. Beispielsweise wurden diese bereits bei der Ausgabe der kostenlosen Heimtests ausgenommen. Auch wird es hinsichtlich der E-Card noch zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen zu erfüllen geben, denn vor einem Rock-Konzert die Krankenversicherungskarte stecken, klingt aus heutiger Sicht durchaus absurd. Die Frage, die sich nämlich zwangsläufig stellt: Welche Daten werden abgegriffen und umgekehrt welche Informationen werden bei der Sozialversicherung gespeichert? Könnte es also theoretisch zu Konsequenzen kommen, wenn eine Person im Krankenstand beispielsweise zum Friseur geht?