Österreich: Gratis-Wohnzimmertests nur für ELGA-Teilnehmer

Schnelltest-Kit (Foto: Pixabay).
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Österreich: Gratis-Wohnzimmertests nur für ELGA-Teilnehmer

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Der Gesundheitsausschuss des österreichischen Nationalrats brachte am Montagabend die rechtliche Grundlage für die von der Regierung angekündigten „Wohnzimmer-Tests“ auf den Weg. Personen, die über eine österreichische Krankenversicherung verfügen und vor dem 1. Jänner 2006 geboren sind, sollen monatlich eine Packung mit fünf Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung erhalten.

Doch die Angelegenheit hat einen gewaltigen Haken: ELGA kommt wieder ins Spiel und sämtliche Personen, die der eMedikation oder der Teilnahme an der umstrittenen elektronischen Gesundheitsakte widersprochen habe, gehen komplett leer aus. Die Parlamentsdirektion schreibt dazu wortwörtlich: „Allerdings ist eine Abgabe nur an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der eMedikation oder an ELGA generell nicht widersprochen haben, ist der Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags zu entnehmen“. Somit führt die Regierung einen indirekten Zwang zur Teilnahme an ELGA ein – andernfalls erhält man keine kostenlosen „Wohnzimmer-Nasenbohrer-Tests“. Jede Packung, die von einer Apotheke ausgehändigt wird, soll in der persönlichen ELGA-Akte vermerkt werden. Wozu diese Datensammlung erfolgt, sagte die Regierung nicht.

Hebammen sollen Nasenabstriche nehmen

Die Apotheken sollen ein Pauschalhonorar von zehn Euro pro Abgabe erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die von Apotheken durchgeführten Gratis-Schnelltests erst jetzt eine rechtliche Grundlage erhalten. Laut Parlamentsdirektion werden diese bereits seit 8. Feber 2020 angeboten. Für die Pharmazeuten dürfte das ein äußerst lohnendes Geschäft sein, denn die Nachfrage ist sehr groß und der Staat entlohnt mit 25 Euro pro durchgeführtem Test. In dem genannten Honorar sind die Materialkosten, die separat abrechnet werden können, nicht enthalten.

Die Regierung will künftig auch Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Pflegeberufe – beispielsweise Hebammen oder Kardiotechniker – gestatten auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen zu dürfen. „Bei PflegeassistentInnen, MasseurInnen oder Angehörige von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von COVID-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach einer entsprechenden Einschulung erlaubt. Auch für SanitäterInnen wird es nun möglich sein, im Rahmen von Screenings in Zusammenarbeit etwa mit BetriebsärztInnen oder in Pflegeheimen gemeinsam mit dem gehobenen Dienst an COVID-Testungen teilnehmen zu können“, so die Parlamentsdirektion.

Die Verrechnung der Selbsttests, die nicht als Eintrittstests – zum Beispiel beim Friseur – verwendet werden können erfolgt gleichermaßen wie die Testungen durch die Apotheken über die Österreichische Gesundheitskasse. Diese erhält die Kosten vom Staat erstattet. Formell nennt sich der „Topf“ der Republik „Covid-19 Krisenbewältigungsfonds“. Bezüglich des Termins des Inkrafttretens schreibt die Parlamentsdirektion in bestem Amtsdeutsch: „Die Bestimmung über die Ausgabe der Antigentests tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung des Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft“.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) räumte im Rahmen einer Debatte ein, dass Ärzte, die symptomatische Verdachtsfälle testen, ein Honorar von 50 Euro pro Abstrich erhalten. Er zeigte sich über die hohe Bereitschaft der Apotheken Testungen an asymptomatischen Personen vorzunehmen erfreut und hält die Höhe des Honorars für angemessen.

Impf- und Genesungsnachweise bei der Bezirkshauptmannschaft

Besonders für Urlauber könnte heuer ein Nachweis über eine erfolgte Impfung gegen Covid-19 sehr nützlich sein. Österreich geht hier einen durchaus komplizierten Weg, denn über ein elektronisches Gesundheitsportal soll man sowohl einen Genesungsnachweis oder aber einen Impfnachweis, je nachdem was zutreffend ist, ausdrucken können. Diese sollen mit einer Amtssignatur versehen sein.

Allerdings ist genau das ein großes Problem, denn die in Österreich verwendeten Amtssignaturen werden in vielen Staaten in Papierform nicht anerkannt. Es ist damit zu rechnen, dass dies zu Problemen führen wird. Als Alternative soll der Gang zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat möglich sein. Dort soll man sich die Bestätigungen ebenfalls „ausdrucken lassen“ können. Laut Parlamentsdirektion soll auch diese mit einer Amtssignatur versehen sein, jedoch können Betroffene aufgrund der gesetzlichen Lage an Ort und Stelle darauf pochen, dass die Behörde klassisch mit Amtssigel und Unterschrift unterfertigt. Dies ist bei Reisen ins Ausland sehr ratsam.

Durchaus interessant erscheint auch diese Passage aus der Mitteilung der Parlamentsdirektion: „Überdies wird der Dachverband der Sozialversicherungsträger beauftragt, jene Personen und deren Angehörige, die per Stichtag 1. März 2021 der COVID-19-Risikogruppe zugeordnet sind und bis 1. April 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über ihr erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung einmalig zu informieren. Um all diese Maßnahmen auch im Bereich Gewerblichen, der Bauern- und der Beamten-Sozialversicherung umsetzen zu können, wurde ein mit der Materie zusammenhängender Antrag von ÖVP und Grünen eingebracht, der ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde“.

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