Österreich: Keine Erleichterungen für Sputnik- und Sinopharm-Geimpfte

Corona-Impfstoff
Corona-Impfstoff "Sputnik V" (Foto: Russian Direct Investment Fund).

Österreich: Keine Erleichterungen für Sputnik- und Sinopharm-Geimpfte

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Österreich wird Covid-Impfungen, bei denen Vakzine, die (noch) keine EMA-Zulassung haben, weder bei den Erleichterungen noch bei der Einreise anerkannten. In erster Linie sind Sputnik V und Sinopharm betroffen, da diese beispielsweise in Ungarn und Serbien verimpft werden.

Das Gesundheitsministerium stellte klar, dass Erleichterungen für Geimpfte nur dann gelten, wenn Moderna, Biontech/Pfizer, AstraZeneca oder Johnson & Johnson verabreicht wurden. Alle anderen Vakzine führen zu keinen Erleichterungen – weder fürs Gasthaus, noch für die Einreise. Sollten beispielsweise Sputnik V und/oder Sinopharm eine EMA-Zulassung erhalten, so werden diese ab dem Zeitpunkt der Zulassung anerkannt.

Problematisch könnte das für Personen, die beispielsweise in Ungarn geimpft wurden, werden. In diesem Land werden sowohl der russische als auch der chinesische Impfstoff verabreicht. Auch andere EU-Länder praktizieren dies. Serbien und San Marino impfen auch Ausländer mit diesen Mitteln. Der Kleinststaat bietet Sputnik-Impfungen zum Preis von 50 Euro an, wobei aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen italienische Staatsbürger ausgeschlossen sind. Der Großteil der Bevölkerung von San Marino wurde mit Sputnik V geimpft. Ein nicht nennenswerter Anteil der Impfkampagne wurde mit dem Vakzin von Pfizer durchgeführt.

Die Haltung des österreichischen Gesundheitsministeriums bedeutet vereinfacht gesagt, dass Personen, die mit „Nicht-EMA-Vakzinen“ geimpft sind, keine Erleichterungen bei der Einreise und bei Zutrittsbeschränkungen erhalten. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden, da es andernfalls bei Einreisekontrollen zur Verhängung von Quarantäne kommen kann.

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