Österreich: Kurzarbeit soll nach 1. Juli 2021 reduziert werden

Anstellen beim Arbeitsamt (Foto: Arbeitsmarktservice / Fotostudio B&G).
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Österreich: Kurzarbeit soll nach 1. Juli 2021 reduziert werden

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Der österreichische Nationalrat hat am Mittwochabend beschlossen, dass die Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 verlängert werden soll. Auch soll die Aufstockung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bis Ende März 2021 fortgeführt werden.

Kritik ist durchaus angebracht, denn die österreichische Bundesregierung hat es gegen Jahresende 2020 verabsäumt die ausgelaufene Aufstockung der Notstandshilfe zu verlängern. Die Folge daraus ist, dass die Empfänger mit ihren Leistungsauszahlungen im Feber 2021 keine Aufstockung mehr ausbezahlt bekommen haben. Ob das Arbeitsmarktservice für den kürzesten Kalendermonat des Jahres noch die nun beschlossene Erhöhung pünktlich ausbezahlen kann, ist fraglich.

Zwar sollen die arbeitslosen Personen „rückwirkend zum 1. Jänner 2021“ die Aufstockung erhalten, doch bedeutet das wochenlanges Warten auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsmarktservice muss wieder alles neu berechnen. Dies wäre absolut vermeidbar gewesen, wenn die Bundesregierung die entsprechenden Beschlüsse zügiger gefasst und durch den Nationalrat gebracht hätte. Lieber eierte man fast ein ganzes Monat mit „Freitesten“ herum. Insofern ist Kritik absolut abgebracht, denn der Umstand, dass viele Menschen, die absolut unverschuldet den Job verloren haben oder aber als Saisonarbeiter gar nicht mehr eingestellt wurden, weniger Geld ausbezahlt bekommen haben als von der Regierung beschlossen, war absolut vermeidbar. Nachzahlungen hin oder her, eine nahtlose Lösung war möglich, jedoch von der Kurz-Regierung nicht gewünscht.

Überdies wurden per Abänderungsantrag zwei Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert. Das betrifft zum einen den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Zum anderen soll auch eine Unterbrechung der Altersteilzeit weiterhin keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.

Kocher: Ausstieg aus Kurzarbeit ab 1. Juli 2021

Im Bereich der Corona-Kurzarbeit wurden Änderungen vorgenommen. Bei Betrieben, die aufgrund der Lockdown-Maßnahmen behördlich geschlossen sind, darf nun die Arbeitszeit auf null Prozent herabgesetzt werden. Eine durchaus sinnvolle Angelegenheit, denn viele Firmen, die geschlossen sind, haben auch annähernd null Beschäftigung für ihr Personal. Die weiteren Sonderregelungen sollen für zumindest drei Monate beibehalten werden.

Arbeitsminister Martin Kocher sagte aber im Nationalrat, dass ab 1. Juli 2021 ein schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit erfolgen soll. In diesem Zusammenhang bleibt es spannend welche Auswirkungen das auf die Flughäfen und Austrian Airlines haben wird. Diese „parken“ derzeit die überwiegende Mehrheit ihrer Belegschaft in Kurzarbeit.

Ebenfalls bis Ende Juni verlängert wird die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt. Noch bis Ende August kann durch eine Änderung des Freiwilligengesetzes ein außerordentliches Freiwilliges Jahr angetreten werden. Weitere Verzögerungen gibt es dagegen beim ersten Langfristgutachten der Alterssicherungskommission – die Frist für Vorlage des einschlägigen Berichts wurde auf November 2021 verschoben.

Sowohl die Verlängerung der Kurzarbeit als auch die weitere Aufstockung der Notstandshilfe wurden schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen. Die Partei Neos stimmte dagegen.

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