Österreich: So kommt bekommt man eine behördliche Impfbestätigung

Von der Stadt Wien ausgestellter Impfnachweis (Foto: Robert Spohr).
Von der Stadt Wien ausgestellter Impfnachweis (Foto: Robert Spohr).

Österreich: So kommt bekommt man eine behördliche Impfbestätigung

Von der Stadt Wien ausgestellter Impfnachweis (Foto: Robert Spohr).
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Geht es rein nach dem Gesetz, so würden geimpfte Personen rasch und unkompliziert bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten beim Magistrat an behördliche Bescheinigungen über ihre Covid-Impfungen kommen. In der Praxis ist es aber ein kompliziertes Unterfangen, das ein wenig an den Passierschein A38 im Asterix-Comic erinnert.

Personen, die beim Hausarzt oder bei einem anderen niedergelassenen Arzt ihre Injektionen erhalten haben, können sich dort in der Regel, die so gut wie auf der ganzen Welt anerkannt wird, ausstellen lassen. Problematisch wird es aber, wenn das Vakzin in einem Impfzentrum verabreicht wurde. Die Hausärzte dürfen grundsätzlich nur jene Diagnosen, die sie selbst gestellt haben oder aber valide aufgrund von ihnen veranlassten weiteren Untersuchungen (Klassiker: Blutuntersuchung im Labor) als definitiv attestieren.

Das bedeutet, dass eine Impfung, die nicht selbst vom jeweiligen Arzt verabreicht wurde, auch nicht als definitiv bescheinigt werden darf. Der Mediziner könnte lediglich bestätigen, dass im gelben Papierimpfpass und in der elektronischen ELGA-Version die Covid-Impfungen eingetragen sind, nicht jedoch darf dieser bestätigen, dass geimpft wurde. Es sei denn beispielsweise der Hausarzt hat selbst geimpft.

Wie kommen also Personen, die in Impfzentren ihre Covid-Immunisierungen erhalten haben, zu einer validen Bestätigung auf Papier? Grundsätzlich ist hierfür die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel sich das Impfzentrum, in dem man die Impfung bekommen hat, zuständig. In Statutarstädten ist es der Magistrat (Beispiel Wien: MA15). Dort kann eine Passierschein A38-Tour drohen, denn ein System der organisierten Nichtzuständigkeit – obwohl die Rechtslage eindeutig ist – blüht.

Offizielle Vordrucke sind gratis im Internet erhältlich

Der einfachste Weg, um als Person, die in einem von den österreichischen Bundesländern bzw. der Stadt Wien betriebenen Impfzentren geimpft wurde, an die begehrten Bescheinigungen in deutscher und englsicher Sprache zu kommen, ist simpel: Die Zentren werden von den jeweiligen Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer – in Wien von der MA15 – betrieben. Auf Verlangen sind diese verpflichtet die Impfungen zusätzlich zur Eintragung in den gelben Impfpass auch auf behördlichen Vordrucken zu bestätigen.

Die Formulare können im so genannten RIS-System im PDF-Format heruntergeladen werden und ins jeweilige Impfzentrum mitgebracht werden. Sollte man noch nicht geimpft sein, so kann gleichzeitig mit dem Eintrag in den gelben Pass auch das Formular an Ort und Stelle ausgefüllt, abgestempelt und vom diensthabenden Arzt unterfertigt werden.

Wenn man aber schon geimpft ist, bekommt man auf Nachfrage die Bescheinigungen ebenfalls. Im Impfzentrum nach dem diensthabenden Chefarzt  – Wien bezeichnet diesen auch als Impfmanager-Arzt – fragen und unter Vorlage eines Ausweises und des gelben Impfpasses um Ausstellung der Dokumente laut Einreiseverordnung (Anlagen C und D) fragen. Die Vordrucke offiziellen Vordrucke sollte man ausgedruckt mitbringen, da diese in der Regel in den Impfzentren nicht aufliegen, da die Dokumente nur auf Nachfrage ausgestellt werden.

Die Impfstellen stellen die Dokumente aus

Wichtig: Die Bescheinigung kann man nur in jenem Impfzentrum, in dem man geimpft wurde, erhalten. Hat man die Impfung noch nicht, erhält man sie dort auf Nachfrage, aber die Vordrucke sollten selbst mitgebracht werden. Im Regelfall werden die Zentren von den Gesundheitsämtern der jeweiligen Landesregierung bzw. Bezirkshauptmannschaft (in Statutarstädten: Magistrat) betrieben. Das bedeutet, dass der Stempel, des Betreibers angebracht wird und die Unterschrift leistet ein dazu befugter Arzt.

Wenn man im niedergelassenen Bereich, beispielsweise beim Hausarzt, geimpft wird oder schon wurde, dann kann dieser die offiziellen Vordrucke selbst bestätigen. Es gilt nur darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer solchen Art von Attest um eine Privatleistung handelt und der attestierende Arzt hierfür ein Honorar verlangen darf, aber nicht muss.

Unter untenstehenden Links kann man die behördlichen Vordrucke kostenfrei im PDF-Format herunterladen:

Anlage C der Einreiseverordnung (deutschsprachige Bestätigung)

Anlage D der Einreiseverordnung (englischsprachige Bestätigung)

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