Österreich sperrt Belavia defacto aus

Österreich sperrt Belavia defacto aus

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Die Republik Österreich untersagt ab 23. Mai 2020 ankommende Passagierflüge aus Weißrussland und sperrt damit die staatliche Belavia damit defacto aus. Der Carrier nahm erst am 25. April 2020 Nonstop-Flüge zwischen Minsk und Wien auf. Diese werden derzeit mit Maschinen des Typs Embraer 175 bedient. Die Maßnahme ist laut NOTAM bis vorerst 14. Juni 2020 befristet.

Wieder willkommen in Österreich sind Flugzeuge, die in der Schweiz gestartet sind. Diese dürfen ab 23. Mai 2020 wieder regulär mit Passagieren fliegen. Dies schafft die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür, dass Easyjet, Austrian Airlines, Swiss und Helvetic wieder zwischen der Eidgenossenschaft und Österreich fliegen können.

Insbesondere für die Fluggesellschaft Wizzair, die weiterhin Flüge nach Spanien, Frankreich, in die Ukraine, ins Vereinigte Königreich und in die Niederlande im Verkauf hat, dürfte das jüngste NOTAM keine gute Neuigkeit sein. Österreich lässt weiterhin keine ankommenden Passagierflüge aus insgesamt zehn Ländern landen. Die einzige Änderung ist, dass die Schweiz ab Samstag nicht mehr gesperrt ist, jedoch neu eben Weißrussland.

Konkret sind Passagierflüge aus nachstehenden Ländern ab 23. Mai 2020 behördlich untersagt: Volksrepublik China, Iran, Italien, Weißrussland, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Ukraine und Russische Förderation. Das Verbot für aus der Schweiz ankommende Flüge mit Fluggästen an Bord wird am 22. Mai 2020 um 23 Uhr 59 aufgehoben.

Durchaus beachtlich ist allerdings auch die Liste der Ausnahmen. Waren bislang die Gattungen Fracht, Emergency, Ambulance, Ferry und Repatriation zugelassen, so kommen nun zwei neue Möglichkeiten hinzu: Befinden sich an Bord der Flugzeuge ausschließlich Arbeiter für die Agrar- und Forstwirtschaft oder aber ausschließlich Pflege- und Gesundheitspersonal, so greift das Verbot nicht und der Passagierflug darf durchgeführt werden. Weiterhin erlaubt sind Landungen, bei denen die Passagiere das Flugzeug nicht verlassen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Tankstopp in Österreich handeln.

Auch Flugbegleiter müssen an Bord von Verkehrsflugzeugen Masken tragen (Foto: Emirates Airline).

Maskenpflicht in Flugzeugen und Terminals
An den durchaus strengen Einreisebestimmungen, die die Republik Österreich derzeit praktiziert, ändern die Veränderungen im Bereich der für ankommende Passagierflüge gesperrten Länder übrigens nichts. Bis zum 31. Mai 2020 gilt weiterhin, dass eine 14-tägige Quarantäne angetreten werden muss oder alternativ die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als vier Tage sein darf, erfolgen kann. Die teilweise bereits vollzogenen Lockerungen gelten derzeit nur auf dem Landweg, nicht jedoch auf dem Luftweg. Wie Österreich die Einreise ab 1. Juni 2020 im Detail regeln wird, steht noch nicht fest. Anzunehmen ist, dass bei der Ankunft aus bestimmten Ländern, zu denen ab 15. Juni 2020 sämtliche Beschränkungen bilateral entfallen werden. Künftig keine Quarantäne mehr notwendig sein könnte, während ankommend aus anderen Staaten alles unverändert bleiben könnte.

Österreich verlängerte auch die Verpflichtung an Bord von Flugzeugen und innerhalb von Airports einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt sowohl für die Passagiere als auch für das Personal. Eine Maske ist nicht explizit vorgeschrieben, sondern das NOTAM bezeichnet dies umschreibend als „mechanischer Schutzgegenstand, der Mund und Nase abdeckt und als Barriere gegen Aerosol-Infektion getragen wird“. Dies bedeutet, dass auch ein Schal oder Tuch verwendet werden darf, sofern ein zu einer MNS-Maske vergleichbarer Zweck erfüllt wird. Von dieser Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren explizit ausgenommen.

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