Die österreichische Einreiseverordnung wurde wieder geändert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die vollständige Corona-Impfung („zwei Stiche“ bzw. „ein Stich“ bei Johnson & Johnson) nun 12 Monate statt wie bisher neun Monate gilt.
Anerkannt werden weiterhin nur Vakzine, die über eine EMA- und/oder WHO-Zulassung verfügen. Das schließt weiterhin den russischen Impfstoff Sputnik V aus. Verschärfungen gibt es aber hinsichtlich einiger Staaten, die nicht mehr auf der Liste der „grünen Länder“ geführt werden. Unter anderem handelt es sich dabei um Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan, USA und Thailand. Für vollständig geimpfte Personen ergeben sich defacto keine Änderungen, Ungeimpfte können der Quarantäne unterliegen.
Auf der Liste der so genannten „Virusvariantengebiete“ sind Costa Rica und Suriname. Gestrichen wurden von dieser „roten Liste“ Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Uruguay schaffte gar die Umstufung auf die „grüne Liste“. Bei Virusvariantengebieten gelten besondere Einreisebestimmungen.
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