In diesen Tagen heißt es mehr denn je: Einreisebestimmungen beachten! Immer mehr Fluggäste bekommen es am eigenen Leib zu spüren.
Mit der Corona-Pandemie häufen sich Rückweisungen am Schalter – damit endet die Reise bereits vor Antritt. Denn noch nie zuvor änderten sich Einreisebestimmungen so häufig. Da blickt keiner mehr recht durch. Interessiert aber die Airlines nicht: Wer nur unvollständige Dokumente für die Einreise ins Zielland vorweisen kann, der wird in aller Regel auch nicht in den Flieger gelassen. “Der Fluggast ist für die Erfüllung der Einreisebestimmungen verantwortlich”, betont die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi aus Berlin gegenüber Airliners.
Generell gilt aber: Die Fluggesellschaft sei verpflichtet zu prüfen, ob ein Passagier die Einreisebestimmungen erfülle, erklärt Fischer-Volk. Wenn das nicht der Fall ist, verweigert die Airline die Beförderung. Das gilt nicht erst seit den verschärften Bestimmungen vieler Länder als Reaktion auf die Pandemie. Ein abgelaufener Reisepass oder ein fehlendes Visum waren beispielsweise immer schon Gründe, weshalb Reisende einen Flug gar nicht erst antreten durften. Also: Vor dem Rausgehen lieber noch einmal die Reisedokumente checken!