Pauschalreisen: So können Sie kostenlos stornieren!

Sandstrand in Marina di Campo, Elba (Foto: René Steuer).
Sandstrand in Marina di Campo, Elba (Foto: René Steuer).

Pauschalreisen: So können Sie kostenlos stornieren!

Sandstrand in Marina di Campo, Elba (Foto: René Steuer).
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Das junge Pauschalreisegesetz (PRG) war im Jahr 2020 so omnipräsent wie schon lange nicht mehr. Doch was ist eine Pauschalreise und was muss eintreten, dass man vom Pauschalreisevertrag – bestenfalls kostenlos – zurücktreten kann? Pauschalreisen erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn Reiseveranstalter bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ an, wo man selber keinen Finger mehr rühren muss – einfach nur ab in den Urlaub.

Das wichtigste vorab: Die österreichische Rechtsgrundlage kann unter diesem Link eingesehen werden und jene, die in Deutschland gilt, unter diesem Link. Die EU-Richtlinie findet sich hier.

Der Reisende bucht also verschiedene, miteinander zusammenhängende Leistungen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung zum Zielort, zu einem Gesamtpreis bei nur einem Reiseveranstalter. Damit hat er auch nur einen Vertragspartner – und den Vorteil, dass Rechtsstreitigkeiten einfacher zu lösen sind, da sich das Gericht nicht mit mehreren Parteien auseinandersetzen muss.

Wann und unter welchen Umständen kann man kostenfrei stornieren?

Was aber, wenn der Reiseantritt nachweislich Gefahren mit sich bringt oder die Reise gar nicht durchführbar ist? Die Lösung findet man im Gesetz: Das Pauschalreisegesetz (PRG) sieht ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Reisenden vor, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“ (§ 10 Abs. 2).

Es müssen also Gegebenheiten auftreten, die man weder kontrollieren noch verhindern hat können. Diese müssen sich auch unmittelbar auf die Pauschalreise auswirken und die gebuchten Leistungen erheblich beeinträchtigen. Regelmäßig trifft dies also bei Grenzschließungen, Flughafensperren oder – in letzter Zeit oft in Zusammenhang mit dem Covid-19-Erreger auftretenden – Einreiseverboten zu.

Auf was man unbedingt aufpassen muss:

In den Wochen und Monaten des Jahres 2020 hat man erlebt, dass sich die Umstände und die gesetzlichen Regelungen recht schnell ändern können. Ein Gebiet, in welches man heute noch problemlos einreisen kann, kann in kürzester Zeit wieder zum Risikogebiet erklärt werden. Deshalb muss man bei der Stornierung auch den zeitlichen Aspekt im Blick behalten: In der Regel kann man ein bis Wochen vor Reiseantritt problemlos stornieren, wenn oben Genanntes auftritt. Ist der Urlaub noch weiter entfernt, muss man sich in Geduld üben. Verständlich. Denn so schnell der Grund für die Stornierung aufkommen kann, so schnell kann er auch wieder entfallen.

Gibt es Musterbriefe?

Ja, sehr viele sogar. Aviation.Direct empfiehlt die Verwendung der nachstehenden Vorlagen, die von renommierten Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt werden:

An welche Stellen kann man sich wenden, wenn der Veranstalter nicht einlenkt oder gar nicht reagiert?

Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, so sollte der Schadenfall eingereicht werden. Erhält man eine positive Deckungszusage, so kann ein Rechtsanwalt des Vertrauens aufgesucht werden, der Sie umfassend beraten wird und gegebenenfalls für Sie alle weiteren Schritte einleiten wird. Im Regelfall benötigen Sie den Baustein „allgemeiner Vertragsrechtsschutz“.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder bekommen Sie für Ihren Fall keine Deckung oder wollen Sie auf die Erfahrung renommierter Organisationen vertrauen, so können Sie sich in Österreich an Ihre regionale Arbeiterkammer wenden und in Deutschland stehen Ihnen die Verbraucherzentralen bei. Tipp: Manche Gewerkschaften bieten Ihren Mitgliedern ebenfalls kostenfreie Beratung und ggfs. sogar Rechtsschutz an.

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Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
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