Pre-Travel-Clearance-Übersicht: Aus einigen Länden braucht man sie, aus anderen nicht

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).

Pre-Travel-Clearance-Übersicht: Aus einigen Länden braucht man sie, aus anderen nicht

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
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Per 10. Juni 2021 ändert Österreich das Einreiseverfahren und schafft aus zahlreichen Ländern kommend die bislang verpflichtende Pre-Travel-Clearance ab. Das Online-Formular muss bis dahin unabhängig von der Herkunft ausgefüllt und mitgeführt werden.

Ob man in Zukunft diese Einreiseanmeldung tätigen muss oder nicht hängt in erster Linie davon ab aus welchem Staat kommend man nach Österreich einreisen möchte. Grundsätzlich sind jene Länder, die in der Anlage A der Einreiseverordnung aufgelistet sind, von der Abgabe der Pre-Travel-Clearance befreit. In diesem Zusammenhang ist aber Vorsicht geboten, denn die letzten Monate haben gezeigt, dass Österreich äußerst kurzfristig Umlistungen vornimmt.

Wird ein Staat von der Anlage A auf andere verschoben, kann dies unter bestimmten Umständen für Personen ohne Impfung oder Nachweis der Genesung eine Quarantänepflicht auslösen. Bei so genannten Virusvariantengebieten gibt es auch für Geimpfte keine Möglichkeit die Absonderung umgehen zu können.

Anlage A-Staaten:

Mit Wirksamkeit zum 10. Juni 2021 ist man aus nachstehenden Staaten kommend von der Abgabe der Pre-Travel-Clearance befreit:

  • Andorra
  • Australien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Fürstentum Liechtenstein
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vatikan

Wichtig: Der so genannte 3G-Nachweis (Impfung, Test oder Genesen) muss erbracht werden und auf Verlangen bei einer Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Eine Einreise ohne einen solchen Nachweis ist nach derzeitigem Stand der Dinge nicht zulässig – sofern es sich um eine “normale Einreise” handelt und man nicht unter eine Ausnahme fällt.

Hochinzidenzgebiete (Anlage B1)

Aus den Staaten, die in der Anlage B1 genannt sind, muss man weiterhin die Pre-Travel-Clearance ausfüllen. Dabei handelt es sich um die so genannten Hochinzidenzgebiete. Diese Liste sollte man besonders genau im Auge behalten, denn hier reicht ein bloßer Testbefund nicht aus.

  • Kroatien
  • Litauen
  • Niederlande
  • Schweden
  • Zypern

Virusvariantengebiete (Anlage B2)

Die Anlage B2 ist die „Problemliste“, in der die so genannten Virusvariantengebiete bezeichnet sind. Für diese gelten besonders strenge Einreisebestimmungen, die dazu führen, dass auch Geimpfte und Genesene eine Quarantäne antreten müssen. Auch diese sollte man besonders genau im Auge behalten, da regelmäßig Umlistungen vorgenommen werden. Die Pre-Travel-Clearance muss ausgefüllt werden.

  • Brasilien
  • Indien
  • Südafrika
  • Vereinigtes Königreich

Wichtig: Virusvariantengebiete sind im Regelfall auch mit Flugverboten verbunden. Die Einreise ist für Nicht-Einwohner Österreichs nur unter Auflagen möglich.

Alle anderen Staaten

Aus allen anderen Staaten, die nicht in den Anlagen A, B1 und B2 genannt sind, ist die Einreise nach Österreich weiterhin nur für Einwohner bzw. Personengruppen, die in der Verordnung unter den Ausnahmen verzeichnet sind, möglich. Auch gilt dann weiterhin die Quarantäne-Regel, dass bei der Einreise ein negativer Test vorlegt werden muss und man sich frühestens nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Für Genesene und Geimpfte gibt es noch keine Erleichterungen. Die Pre-Travel-Clearance muss ausgefüllt werden.

Wo kann man die aktuellen Listungen und die Verordnung einsehen?

Im RIS-System der Republik Österreich ist die Einreiseverordnung samt der aktuellen Einstufungen der jeweiligen Staaten dargestellt. Diese ist rechtsverbindlich am jeweiligen Tag des Abrufs. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, weshalb man vor einer geplanten Einreise nach Österreich immer wieder mal nachsehen sollte. Die Einreiseverodnung inklusive Anlagen ist im RIS unter diesem Link kostenlos bereitgestellt.

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