Mit Wirksamkeit zum 10. Juni 2021 entfällt aus vielen Staaten kommend die Abgabe der österreichischen Pre-Travel-Clearance. Stattdessen muss bei einer vom Bundesheer im Auftrag des jeweiligen Gesundheitsamts durchgeführten Kontrolle der so genannte 3G-Nachweis erbracht werden.
Reist man ab Donnerstag aus den so genannten “Anlage A-Staaten” ein und ist geteset, geimpft oder genesen, so muss man die bislang verpflichtende Pre-Travel-Clearance nicht mehr ausfüllen. Kommt man aus den Ländern, die in den Anlagen B1 oder B2 gelistet sind, so ändert sich nichts und die Einreiseanmeldung muss weiterhin elektronisch getätigt werden und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.
Aus welchen Ländern kommend braucht man KEINE Pre-Travel-Clearance mehr?
Mit Stand 10. Juni 2021 ist diese nicht mehr erforderlich, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist und aus nachstehenden Staaten kommend nach Österreich einreist:
- Andorra
- Australien
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Fürstentum Liechtenstein
- Griechenland
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweiz
- Südkorea
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikan
- Zypern
Welche Staaten sind auf der Liste B1 (Hochinzidenzgebiete)?
Mit Stand 10. Juni 2021: keine
Welche Staaten sind auf der Liste B2 (Virusvariantengebiete)?
- Brasilien
- Indien
- Südafrika
- Vereinigtes Königreich
Was ist, wenn ein Staat auf keiner der drei Listen angeführt ist?
Dann wird es kompliziert, denn die Einreise nach Österreich ist dann nur im Ausnahmefall für Personen, die keinen Wohnsitz in der Alpenrepublik haben, möglich. Österreichische Staatsbürger können immer einreisen. Allerdings kann dies eine Quarantäne nach sich ziehen. Die Pre-Travel-Clearance ist jedenfalls auszufüllen.
Zum Beispiel der Urlaubsort ist auf der Liste A, aber man hat keine Möglichkeit sich dort testen zu lassen. Was ist dann?
Sofern man geimpft oder genesen ist, gilt dies im Rahmen des 3G-Nachweises und berechtigt zur Einreise ohne Quarantäne. Wenn beides nicht der Fall ist und man sich im Ausland nicht testen lassen konnte, muss die Pre-Travel-Clearance ausgefüllt werden. In Österreich muss die Testung (Antigen und PCR sind möglich) nachgeholt werden. Dazu können auch die kostenfreien Testmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.