Rückholaktion: Betroffene ziehen vor Gericht

Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).
Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).

Rückholaktion: Betroffene ziehen vor Gericht

Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).
Werbung

Am 17. März startete Außenminister Heiko Maas die größte Rückholaktion der Bundesrepublik und brachte Familien und Freunde wieder zusammen. Die Freude hält nur kurz. Denn heute finden sich bei den Zurückgeholten zum Teil horrende Ticket-Rechnungen im Postfach.

Es ging Schlag auf Schlag: Im diesjährigen März schloss nahezu jedes Land auf der Welt wegen der drohenden Pandemie die Grenzen und stellte jegliche Flugverbindungen ein. Abertausende Menschen saßen im Reiseland fest – bis das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften die „Gestrandeten“ ausflog. Diese bekommen jetzt die Rechnung: Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika mussten 200 Euro gezahlt werden. Für das südliche Afrika und die Karibik waren 500 Euro fällig. Wer aus Neuseeland und Australien zurückgeholt wurde, musste bis zu 1000 Euro blechen. Knapp 94 Millionen Euro seien nötig gewesen, um etwa 240.000 Menschen zurückzuholen.

Derzeit erhalten rund 67.000 Touristen Kostenbescheide des Auswärtigen Amtes. Doch nicht jeder ist bereit zu zahlen: Acht Monate nach der Rückholaktion habe die Bundesregierung erst gut ein Viertel der veranschlagten Kostenbeteiligung von den Flugpassagieren kassiert, wie das Nachrichtenmagazin Merkur berichtet. Das spülte nach Angaben des Ministeriums 10,6 Millionen Euro in die Staatskasse. Nicht wenige würden gegen die Zahlungsbescheide sogar vor Gericht ziehen wollen. Inzwischen seien auch schon mindestens 60 Klagen anhängig. 

Dabei ist zu unterscheiden: Touristen, die ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, müssen nicht auf Kosten sitzen bleiben. Sie bekommen das Geld zurückerstattet. Auch Individualreisende bleiben nicht zwangsläufig auf den Kosten der Rückholaktion sitzen: Wenn sie einen Flug bei einer Airline in der EU gebucht hatten, können sie von der Fluggesellschaft in jedem Fall die Erstattung des Preises für den Flug verlangen, der annulliert wurde. In diesem Fall aber stuft die Verbraucherzentrale Brandenburg die Chancen als eher gering ein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung