Der irische Billigflieger Ryanair kassierte in Portugal eine heftige Schlappe vor dem Arbeitsgericht, denn die massenhaft ausgesprochenen Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Als Kläger trat die Flugbegleitergewerkschaft SNPVAC auf.
Betroffen sind die Bases in Lissabon und Porto. Das Gericht verurteilte den Billigflieger zur Wiederbeschäftigung aller gekündigten Flugbegleiter. Allerdings steht Ryanair noch ein Rechtsmittel zu und es gilt als wahrscheinlich, dass der Lowcoster in Berufung gehen wird.
Die Gewerkschaft SNPVAC erklärte in einer Stellungnahme, dass die im Jänner 2021 schlagend gewordenen Kündigungen vom Gericht als unwirksam und illegal befunden wurden. Das Unternehmen habe die im Arbeitsgerecht vorgesehenen Verfahren missachtet. Zuvor erklärte ein Gericht in Maia die Kündigung von neun Flugbegleitern für unwirksam und ordnete die Wiedereinstellung an. Betroffen waren in diesem Fall Kabinenmitarbeiter in Porto.