Die Fluggesellschaft Air Seychelles musste bekanntgeben, dass man Insolvenz angemeldet hat. Im Rahmen der lokalen Gesetze soll das Unternehmen grundlegend umstrukturiert werden. Ein Verwalter wurde zwischenzeitlich bestellt.
Die Airline und das Verkehrsministerium erheben in einer gemeinsamen Erklärung schwere Vorwürfe gegen Etihad Airways. Man wirft dem Golfcarrier, der kürzlich seinen 40-prozentigen Anteil an den Staat zurückverkauft hat, vor, dass unter dessen Miteigentümerschaft ein signifikanter Schuldenberg aufgebaut wurde. So habe Air Seychelles durchgehend Verluste eingeflogen.
„Air Seychelles war in den letzten 18 Monaten aufgrund der COVID-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf den internationalen Reise- und Tourismusverkehr mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die finanziellen Schwierigkeiten von Air Seychelles sind jedoch hauptsächlich auf erhebliche Schulden zurückzuführen, die während der Führung der Fluggesellschaft durch Etihad Airways, die zuvor zu 40 Prozent an dem Unternehmen beteiligt war, entstanden sind. Diese Schulden umfassen Beträge, die Etihad direkt geschuldet wurden sowie Darlehen in Höhe von fast 72 Millionen US-Dollar, die vom Kapitalmarkt finanziert wurden und jetzt von Anleihegläubigern von EA Partners kontrolliert werden”, ist in der Medienerklärung zu lesen.
Derzeit befindet sich der Carrier vollständig im Eigentum der Regierung der Seychellen, aber eine Staatshilfe ist nicht vorgesehen. Das hängt auch damit zusammen, dass man sich kürzlich Deckelungsvereinbarungen des IWF unterworfen hat. Die einzige Möglichkeit, die den Erhalt des Unternehmens in Aussicht stellt, soll die Reorganisation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein. In diesem Zusammenhang warnt man auch davor, dass es für Gläubiger möglicherweise zu Ausfällen kommen könnte.
Bernard Pool und Suketu Patel wurden zu den Masseverwaltern von Air Seychells bestellt. Die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat sollen unter der Aufsicht der zuvor genannten Juristen vorerst im Amt bleiben. Binnen drei bis sechs Monaten muss dem zuständigen Gericht ein umfassender Sanierungsplan vorgelegt werden. Vorläufig soll der Geschäfts- und damit auch der Flugbetrieb weiterlaufen.
Zum Insolvenzantrag wurde weiters mitgeteilt: „Daher besteht die einzige Möglichkeit darin, eine Unternehmensrestrukturierung einzugehen, die ein Verfahren nach dem Insolvenzgesetz ist, das es dem Unternehmen ermöglichen soll, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, während es entscheidet, ob seinen Gläubigern ein Rettungsplan vorgelegt werden sollte, um die eine langfristige Lösung für die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Sie steht im Gegensatz zur Liquidation, bei der ein Liquidator bestellt wird, der die Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens übernimmt und es verkauft, um alle Gläubiger zu begleichen”.