Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair darf in Spanien 206 Mitarbeiter vorerst nicht kündigen. Die Regierung untersagte dem Unternehmen ein entsprechendes Vorhaben unter Hinweis darauf, dass gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden und der Carrier sich lediglich Sozialabgaben und Steuern sparen wolle.
Die Angelegenheit hat eine längere Vorgeschichte, denn am 9. Jänner 2020 kündigte Ryanair insgesamt 244 spanischen Mitarbeitern auf diversen Bases. Ein Gericht kippte diese und ordnete die sofortige Wiedereinstellung an. Der Carrier habe die Gründe, die zur Schließung der Stationen und somit zu den Entlassungen geführt haben, nicht ausreichend dargelegt und weiters auch die gesetzlich vorgesehene Einbindung von Arbeitnehmervertretern missachtet.
Just am Tag der Urteilsverkündung soll Ryanair neuerlich 206 Kündigungen ausgesprochen haben und neuerlich die Gewerkschaften nicht eingebunden haben. Das spanische Arbeitsministerium untersagte nun das Vorhaben. Gegen die Entscheidung kann Ryanair vor das spanische Nationalgericht ziehen.