Kurzarbeit: Arbeitsamt unterliegt Malta Air vor Gericht
Die deutschen Mitarbeiter der Ryanair-Tochter Malta Air erhalten weiterhin Kurzarbeitergeld. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an den ursprünglichen Bescheid, mit dem die erfüllten Leistungsvoraussetzungen anerkannt wurden, gebunden bleibt. Ursprünglich wurde